Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Nro. 17. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
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Samstag, den 21. April 1832. 
—. 
  
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Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Reches-Candidaten 
betreffend. — Ergebniß der evangelisch-theologischen Cundidaten-prüfung. / 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Köntgliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 16. d. M. 
an den Ordens-WVice-Kanzler, dem Obersten und Commandanten des dritten Reiter- 
Regiments, v. Lütow, die nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruhr, das ihm von 
Seiner Majestät dem Könige der Franzosen verliehene Ritterkreuz des Ordens der 
Ehrenlegion anzunehmen und zu tragen.
	        
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