Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
11. d. M. die erledigte Pfarrei Kornwestheim, Dekanars Ludwigsburg, dem Dekan 
und Stadtpsarrer Eisenlohr zu Reutlingen, seinem Ansuchen gemäß, und unter 
Vorbehalt seines bisherigen Titels und Rangs gnädigst verliehen, auch 
vermöge höchsten Dekrets vom 15. d. M. die erledigte Oberamts-Richters-Stelle 
in Welzheim dem Gerichts-Aktuar Schweickhardt von Eßlingen, und 
vermöge höchster Entschließung vom 16. d. M. dem bisherigen provisorischen Con- 
troleur Herzog bei der Central-Controle-Anstalt des Zoll-Vereins in München diese 
Stelle definitiv zu übertragen geruht. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz= Ministerium. 
Bekauntmachung, die bevorstehende Prüfung der RechtsCondidaten betreffond. 
Unter Beziehung auf die Ministerial-Verfügung vom 25. December 1828 (Reg.Bl. 
S. 880) werden diejenigen Rechts-Candidaten, welche zu der nach Art. 1 der Dienst- 
Prüfungs-Instruktion vom 30. Rovember 1820 (Reg. Bl. S. 625) im Monat Juni 
d. J. vorzunehmenden ersten Dienst-Prüfung vor der ersten Sektion der Justiz-Prü- 
fungs-Commission in Tübingen zugelassen zu werden wünschen, gemätz der Anordnung 
des so eben erwähnten Artikels hiemit aufgefordert, ihre diebßfälligen Gesuche, welche 
genau nach den hierüber bestehenden Vorschriften eingerichtet seyn müssen, bis zum 
15. Mai d. J. bei der unterzeichneten Stelle um so gewisser einzureichen, als im Falle 
der Alchrrinhaluun dieses Termins der Nachtheil des Ausschlusses von dieser Seme- 
ster-Präfung für die Säumigen unfehlbar eintreten würde. 
Hicbei wird noch angefügt, daß diejenigen Rechts-Candidaten, welche zwar in dem 
Termine sich melden, sodann aber ohne Entschuldigung ausbleiben, auch zu der nächst- 
folgenden Prüfung nicht zugelassen werden.
	        
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