117
1823 die Kirchenpflege zu Amtzell, Oberamts Wangen, zu zwei Dritkheilen als Erbin
ihrer Verlassenschaft, nach Abzug der Legate, unter der Bestimmung eingeseßzt, daß
nach Abzug der nicht bedeutenden Kosten für die gestifteten Gottesdienste, der Ueber-
rest der jährlichen Interessen zum Besten der Kirche und der Armuth verwendet
werde, und diese Erbschaft hat nun in Folge der gerichtlichen Verlassenschaftstheilung
vom 7. Rovember 1831 einen reinen Betrag, nach Abzug aller Kosten, abgeworfen
von —: 5096 fl. 48 kr.
Diese wohlthätige Handlung wird hiemit zur ehrenden Anerkennung öffentlich be-
kannt gemacht.
Ulm den 15. April 1832. Holzschuher.
"B) Des Departements der Finanzen.
Des Bergraths.
Bekanntmachung, betreffeud die Einführung elnes durchaus gleichen Netto-Gewichts-Iuhalts der
Kochsalz-Fässer auf den sämtlichen K. Salinen.
Auf den sämtlichen K. Salinen ist zu Vereinfachung und Erleichterung der Con-
trole beim Kochsalz-Verkauf die Anordnung getrofsen worden, daß die Kochsalz-Fässer
mir einem durchaus gleichen ##r-Ge#ch= von 606 Pfund Salz verpackt werden; wo-
nach unter Beibehaltung der bisherigen Durchschnitts-Tara von 50 Pfund # Vrute-
Gewicht eines Fasses mit Kochsalz 656 Pfund beträágt, und ein jeder Kochsalz-Ver-
schleußer oder sonstige Abnehmer von ganzen Fässern Kochsalz, über Abzug dieser
Durchschnitts-Tara, und des in dieselbe einzurechnenden Gutgewichts von 6 Pfund für
jedes Faß ohne Ausnahme 600 Pfund NRetto-Gewicht an Salz und nicht mehr zu be-
zahlen, jedoch keinen Ersah anzusprechen hat, wenn durch Eintrocknen des Salzes auf
dem Transport oder auf dem Lager des Salzfaktors das Minder-Gewicht nicht mehr
als auf 100 Pfund betragen würde, wogegen ihm auch, wenn durch Anziehen der
Feuchtigkeit ein Uebergewicht sich ergeben sollte, dieses nicht besonders berechnet werden
darf.
Zu Vollziehung dieser Anordnung, welche zur Ausführung gebracht werden wird,
sobald die auf den Salinen und bei den Salzfaktorien dermalen im Vorrath befindli-