Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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chen Kochsalz-Fässer von dem bisherigen verschiedenen Retto-Gewichts-Inhalt abgegeben 
seyn werden, ist die weitere Bestimmung ertheilt worden, daß 
a) da nicht wohl zu vermeiden ist, daß in einzelnen Fällen die Tara eines leerem 
Fasses 1 bis 2 Pfund über oder unter 50 Pfund beträgt, ohne Rücksicht hier- 
auf, gleichwohl in jedes Faß 606 Pfund Salz auf den Salinen richtig ver- 
packt, zugleich aber zur Nachricht für die Salzfakrore, so wie für die Salz- 
Verschleußer und übrigen Abnehmer von ganzen Fässern, die auf den Sali- 
nen genau aufzunehmende Tara jeden Fasses auf dessen oberen Voden mit 
schwarzer Farbe deutlich angeschrieben, und daß 
b) die mit dem gleichen Retto-Gewicht von 606 Pfund Salz verpackten Fässer, 
zu gleichmäßiger Benachrichtigung der Salzfabtore, Salz-Verschleußer und 
übrigen Abnehmer von ganzen Fässern auf den Salinen mit neuen Nummern 
und zwar von Nro. 1 an bezeichnet werden. 
Die K. Oberämter haben besorgt zu seyn, daß diese Anordnung zur Kenntniß 
des Publikums und besonders der Kochsalz- Verschleußer gebracht werden 
Stuttgart den 6. April 1832. Herda. 
Dienß-Eledigung. 
Durch die Versebung des Revierförsters Zaiser ist das in der zweiten Besol- 
dungsklasse stehende Revier Degerloch, Forsts Leonberg, in Erledigung gekommen. 
Die Bewerber um diese Stelle haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer 
fuͤr den Neckarkreis zu melden.
	        
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