216
den Oberlieutenant und Regiments-Adjutanten Oechslin des achten Regiments
zum Hauptmann zweiter Elasse bei demselben befördert, auch
durch höchste Entschließung von demselben Tage das Revier Mezingen, Forstamts
Urach, dem Revierförster Romig zu Sulz, und .
das hierdurch in Erledigung kommende Revier Sulz dem Forstwarth, Unterförster
Schwarz im Redier Enzklbsterle, Forstamts Altensteig, gnädigst übertragen.
Secdann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M.
den Ober-Justizrath D. Gmelin bei dem K. Gerichtohofe in Ulm auf sein Ansuchen
wegen Kränklichkeit in den Ruhestand zu verseten, und
durch höchste Entschließung vom 6. d. M. die evangelische Pfarrei Steingebronn
und Dottingen, Dekanats Münsingen, dem Seminaristen Knecht, dermaligen Pfarr-
Verweser zu Göültstein, Dekanats Herrenberg, gnädigst zu verleihen geruht, auch
der Ernennung des katholischen Dekans und Stadtpfarrers Lasser zu Neresheim
auf die Patronat-Caplanei zu Dischingen die Bestätigung ertheilt, und demselben zu-
gleich die Belassung des Titels und Rangs eines Dekans gnädigst bewilligt.
Deu 11. v. M. ist ble patronatische Nomination des seitherlgen Verwesers der
Helfersstelle in Oehringen, Diebscch, auf diese Stelle, und
den 25. v. M. die patronatische Nomination des Pfarramts-Verwesers Wullen
zu Vichberg, Dekanats Gaildorf, auf die dortige Pfarrstelle bestätigt worden.
Unter dem 26. v. M. erhielt der katholische Pfarrer Mock zu Hohenberg die
Königliche Bestätigung auf die Pfarrei Ober-Eschach, Oberamts und Dekanats Ravens-
burg.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Ministerium.
a) Bekanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das zweite Semesser
1832 betressend.
Für das mit dem 1. Juli d. J. beginnende zweite Semester des Regierungs-Blatte
sind die Gebühren, so weit sie nicht bereits vorausbezahlt sind, zu 1 fl. 50 kr. für das