Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

217 
Exemplar, und wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts-Erbennt- 
nisse verlangt wird, im Betrag von 2 fl. für das Exemplar, durch die K. Oberämter 
oder Postämter noch im Laufe des Monats Juni d. J. an die Justiz-Ministerial-Casse 
einzusenden, von den in Stuttgart wohnenden Abonnenten aber ebendahin zu berichti- 
gen; was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß von dem 
1. Juli an nur die vorausbezahlten Exemplare werden verabfolgt werden. 
Stuttgart den 2. Juni 1832. Schwab. 
b) Wohnsitz-Veränderung eines Rechts, Praktikanten. 
Da der Rechts-Prabtikant v. Bühler in Ludwigsburg seinen Wohnsitz nach Back- 
nang verlegt hatz so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebrachr. 
Stuttgart den 4. Juni 1852. Schwab. 
c) Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre betreffend. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1825 (Reg. Bl. S. 418) 
werden diejenigen Referendäre zweiter Classe, welche zu Erstehung der zweiten Dienst- 
Prüfung befähigt sind, und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, hiemit aufgefor- 
dert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe ihres 
Aufenthaltsorts, bis zum 15. Juli l. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um so gewisser 
einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins der Nachtheil des Aus- 
schlusses von der nächst bevorstehenden Semester-Prüfung für die Säumigen unfehlbar 
eintreten würde. 
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendaren werden sodann von der zweiten 
Section der Justiz-Prüfungs-Commission die zu Ausarbeitung der Probe-Relationen 
erforderlichen Akten ohne Verzug zugestellt werden. 
Stuttgart den 6. Juni 1832. Schwab. 
d) Resultat der Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre im Mai und Juni 1832. 
Auf die Bekanntmachung vom 3. December v. J. (Reg. Bl. S. 602) haben sich 
zur zweiten Dienst-Prüfung die hiernach in alphabetischer Ordnung aufgeführten drei- 
zehn Bewerber gemeldet, welche in Folge dieser am 50. Mai und 6. Juni vollzogenen 
Pröfung sämtlich zu Justiz-Referendärren erster Elasse bestellt worden sind:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.