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1) Carl Ludwig August v. Baldinger aus Wiblingen,
2) Anton Bek von Ulm, "“
3) Carl Friedrich Feuerbach von Stuttgart,
4) Ernst Heinrich Haßler von Ulm,
5) Albert Heß von Reuenstadt, Oberamts Reckarsulm,
6) Ehristian Friedrich Ernst Miller von Ulm,
7) Hermann Nagel von Eßlingen,
8) Christoph Wilhelm Renz von Freudenstadt,
9) Ulrich Alops Rugl von Wolfegg, Oberamts Waldsee,
10) Wilhelm Straub von Heilbronn,
11) Marimilian Teuffel von Zimmern, Oberamts Rottweil,
12) Alexander Napoleon Widmann von Buchau,
13) Georg Heinrich Witt von Langenburg.
Stuttgart den 7. Juni 1332. Schwab.
e) Wohnsitz-Veraͤnderung eines Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent Firnhaber von Herrenberg nunmehr seinen Wohnsitz
in Stuttgart genommen hatz so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 7. Juni 1832. Schwab.
B) Der Departements der Justiz und der Finanzen,
Der Ministerien der Justiz und der Finanzen.
Bekanutmachung, in Betreff der Verbindlichkeit zu Entrichtung der Erkenngebühren und der Accise
von Seite desjenigen, welcher als Eigenthümer im Erecutionswege versieigerter Güter solche vermöge
des hochsten Gebots selbst wieder erwirbt.
Es haben sich darüber Zweisel und Anfragen einzelner Stellen ergeben, ob der-
jenige, welcher als Eigenthümer im Erecutionswege versteigerter Güter, solche vermöge
des höchsten Gebots selbst wieder erwirbt, die gesehlichen Erkenngebühren und Accise
zu entrichten schuldig seo.
In Betrachtung, daß ein solcher Erwerber nicht unverändert in seinen früheren
Eigenthums-Verhältnissen bleibt, vielmehr das erkaufte Gut unter ganz neuen Bedin-
gungen, nicht anders als jeder dritte Käufer erhält, auch, abgesehen von seiner persön-
lichen Haftungs-Verbindlichkeit für die Schuld, gegen den Gläubiger keine anderen