Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

269 
Nro. 55. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
—.— 
  
  
— 
Montag, den 30 Juli 1832. 
  
—... 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Die Bundes-Beschlüsse vom 28. Juni 1832 betreffend. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Die Bundes-Beschlüsse vom 28. Juni 1332 betreffend. 
In der XAII. Sitzung der Bundes= Versammlung vom 28. Juni 1832 sind fol- 
gende sechs Artikel beschlossen worden: 
I. Da nach dem Art. 57 der Wiener-Schluß-Akte die gesamte Sraatsgewalt in 
dem Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben muß, und der Souverain durch eine 
landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung 
der Stände gebunden werden kann; so ist auch ein Deutscher Souverain, als Mitglied 
des Bundes, zur Verwerfung einer hiermit in Widerspruch stehenden Petition der 
Stände nicht nur berechtigt, sondern die Verpflichtung zu dieser Verwerfung gehr aus 
dom Zwecke des Bundes hervor. 
II. Da gleichfalls nach dem Geiste des eben angeführten Art. 57 der Schluß- 
Akte und der hieraus hervorgehenden Folgerung, welche der Art. 58 ausspricht, keinem 
Deutschen Souverain durch die Landstände die zur Führung einer den Bundespflichten 
und der Landes-Verfassung entsprechenden Regierung erforderlichen Mittel verweigert 
werden dürfen; so werden Fälle, in welchen ständische Versammlungen die Bewilligung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.