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men werden; namentlich haben sich die beiden juͤngeren Abtheilungen an den zwei
ersten Tagen eben so wie die aͤlteren Morgens sieben Uhr im Gymnasium zu ver-
sammeln.
III. Die Prüfung der Universitäts-Candidaten ist auf den
17. und 18. September, Montag und Dienstag,
bestimmt. Sie beginnt am ersten der genannten Tage Morgens sieben Uhr. Zu derselben
muͤssen die naͤmlichen lateinischen und griechischen Schriftsteller, wie bisher, mitgebracht
werden. Die Bittschriften um Zulassung zu derselben sind mit den durch die Verord-
nung vom Jahr 1820 (Reg. Bl. S. 19) vorgeschriebenen Angaben und Zeugnissen zu ver-
sehen, und vier Wochen vor dem obigen Termin an den K. Studienrath einzusenden.
IV. Die Concurs-Prüfung für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar ist
auf den 1. Oktober
und die folgenden Tage festgeseht. In Beziehung auf die Einrichtung derselben und
die Anmeldung zu dieser Prüfung wird auf die im Regierungs-Blatt von 1330,
S. 315 f. gegebenen Vorschriften verwiesen. Tacitus und Thucydides sind von den
Theilnehmern mitzubringen.
Stuttgart den 16. Juli 1832. Flatt.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Oberböbingen, Deka-
nats Aalen, welche mir Einschluß der dahin eingepfarrten Filialisten 400 Pfarrgenossen
zählt, und deren Einkommen an Geld, Naturalien, Güter-Genuß und Zehnten in
Sportel-Preisen zu 656 fl. berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem
evangelischen Consistorium vorschriftmäáßig zu melden.
2) Durch die Ernennung des Ober-Revisors Härlin bei dem Finanz-Ministe-
rium zum Assessor bei der Finanz-Kammer in Reutlingen ist die Stelle eines Ober-
Revisors bei dem Finanz-Ministerium, mit welcher jedoch vorerst nur ein Gehalt von
800 fl. verbunden wird, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Finanz-Minlsterium vorschriftmäßig zu melden.