Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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men werden; namentlich haben sich die beiden juͤngeren Abtheilungen an den zwei 
ersten Tagen eben so wie die aͤlteren Morgens sieben Uhr im Gymnasium zu ver- 
sammeln. 
III. Die Prüfung der Universitäts-Candidaten ist auf den 
17. und 18. September, Montag und Dienstag, 
bestimmt. Sie beginnt am ersten der genannten Tage Morgens sieben Uhr. Zu derselben 
muͤssen die naͤmlichen lateinischen und griechischen Schriftsteller, wie bisher, mitgebracht 
werden. Die Bittschriften um Zulassung zu derselben sind mit den durch die Verord- 
nung vom Jahr 1820 (Reg. Bl. S. 19) vorgeschriebenen Angaben und Zeugnissen zu ver- 
sehen, und vier Wochen vor dem obigen Termin an den K. Studienrath einzusenden. 
IV. Die Concurs-Prüfung für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar ist 
auf den 1. Oktober 
und die folgenden Tage festgeseht. In Beziehung auf die Einrichtung derselben und 
die Anmeldung zu dieser Prüfung wird auf die im Regierungs-Blatt von 1330, 
S. 315 f. gegebenen Vorschriften verwiesen. Tacitus und Thucydides sind von den 
Theilnehmern mitzubringen. 
Stuttgart den 16. Juli 1832. Flatt. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Oberböbingen, Deka- 
nats Aalen, welche mir Einschluß der dahin eingepfarrten Filialisten 400 Pfarrgenossen 
zählt, und deren Einkommen an Geld, Naturalien, Güter-Genuß und Zehnten in 
Sportel-Preisen zu 656 fl. berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäáßig zu melden. 
2) Durch die Ernennung des Ober-Revisors Härlin bei dem Finanz-Ministe- 
rium zum Assessor bei der Finanz-Kammer in Reutlingen ist die Stelle eines Ober- 
Revisors bei dem Finanz-Ministerium, mit welcher jedoch vorerst nur ein Gehalt von 
800 fl. verbunden wird, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle 
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Finanz-Minlsterium vorschriftmäßig zu melden.
	        
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