Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

278 
Uns bewogen finden, zu um so vollständigerer Beruhigung Unserer getreuen Unter- 
thanen hinsichtlich der zu Unserer Kenntniß gebrachten, vielfältig verbreiteten irrigen 
Ansichten über die Natur und Bedeutung obiger Bundes-Beschlüsse, diese Erklärung 
Unseres Ministerrathes hiemit nach ihrem ganzen Inhalte nachträglich, zu genehmigen 
und die in derselben enthaltenen Zusicherungen förmlich zu bestätigen. « 
Gegeben, Livorno den 5. August 1852, 
Wilheim. 
" Auf Befehl des Königs: 
Für den Staats-Sekretär, 
Der Geheime Legationsrath: 
Goes.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.