Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte, nun wieder zu besehende Kanzlei-Direbtorsstelle 
bei dem Königlichen Geheimenrathe haben sich in vorschriftmäßig verfaßten, an diese 
oberste Staatsbehdrde gerichteten Eingaben, innerhalb der nächsten vier Wochen zu 
melden. 6 
2) Durch Versehung des Oberförsters, Grafen v. Mandelsloh ist das in der 
ersten Besoldungs-Classe stehende Forstamt Freudenstadt in Erledigung gekommen. 
Die Bewerber um dasselbe haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanz-Kammer in 
Reutlingen vorschriftmäáßig zu melden. 
5) Durch die Versehung des Försters Schmid ist das in der ersten Besoldungs- 
Classe stehende Revier Freudenstadt in Erledigung gekommen. Die Bewerber um 
dasselbe haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanz-Kammer des Schwarzwald- 
Kreises vorschriftmäßig zu melden. 
41) Bei der Finanz-Kammer für den Schwarzwald-Kreis ist die Stelle eines nor- 
malmäßigen Kanzlei-Assisienten erledigt. Die Bewerber um dieselbe haben sich inner- 
halb vier Wochen bei der gedachten Finanz-Kammer vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Vewerber um die durch Pensionirung des Holzverwalters, Hofraths Sie- 
bold, erledigte Holzverwaltung Stuttgart, mit welcher die Verwaltung der Filial- 
Holzgärten in Neckarrems und Waiblingen verbunden, und wofür ein Gehalt an Geld 
und Naturalien, einschließlich Hauszinses von 1061 fl. nebst 250 fl. Kanzleikosten ver- 
bunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanz-Kammer des Reckar-Krei- 
ses vorschristmäßig zu melden. 
Am 24. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Juni d. J. ausgegeben worden.
	        
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