Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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B) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Verlegung des Ammssitzes des Försters im Aufhauser Revier von: 
Aukhausen nach Schnaicheim, Forsis Heidenheim. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 13. 
d. M. die Berlegung des Amtssites des Försters im Aufhauser Revier von Aufhau- 
sen nach Schnaitheim, Forsts Heidenheim, gnädigst genehmigtz welches hiemit zur all- 
gemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 25. August 182. Herzog.= 
Dienst-Erledigungen: 
1) Bei der Regierung des Schwarzwald-Kreises ist eine etatsmäßige Asessors- 
Stelle mit dem Normal-Gehalte von 800 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber 
um dieselbe haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreis-Regie- 
rung vorschristmäßig einzureichen. 
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Stadtpfarrei Bietigheim, Deka- 
nats Besigheim, welche 2800 Kirchen-Genossen zählt, und deren Einkommen in Sportel- 
Preisen auf 6538 fl. berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangeli- 
schen Consistorium vorschriftmaͤßig zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Münklingen, Dekanats 
Leonberg, welche 550 Pfarrgenossen zählt, und mit einem auf 600 fl. nach Sportel- 
Preisen berechneten Cinkommen verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei 
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
4) Durch die Versehung des Försters Gottschick ist das in der zweiten Besol-= 
dungs-Elasse stehende Revier Wiblingen, Forsts Alpeck, in Erledigung gekommen. 
Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanz-Kammer für den 
Donau-Kreis zu melden. 
5) Die Bewerber um das in der Besoldungs-Elasse 2 6) stehende Revier Irr- 
mannsweiler, Forsts Heidenheim, haben sich innerhalb vier Wochen bei der K. Fi- 
nanz-Kammer für den Jart-Kreis vorschrifemäßig zu melden.
	        
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