Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Sodann haben Höchstdieselben durch hoͤchstes Dekret vom 26. v. M. die Ge- 
richts-Aktuars-Stelle in Heidenheim dem Referendär erster Classe, Hoß, vo Stutt- 
gart, wie auch « 
das erledigte Amts-Notariat Osweil, Oberamts Ludwigsburg, dem vormaligen 
Pfand-Commissär Fink, von Murrhardt, Oberamts Backnang, zu übertragen, 
den Gerichts-Aktuar Schuster in Ravensburg, seiner Bitte gemäß, auf das er- 
ledigte Gerichts-Abruariat in Hall zu verseben, und 
den Referendär Carl Wilhelm Spittler, von Reutlingen, in die Zahl der Rechts- 
Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat Stuttgart zu seinem Wohnsite 
gewählt. ’ 
Ferner haben Seine Koͤnigliche Majestaͤt durch hoͤchstes Dekret vom 28. v. M. 
die erledigte Assessors-Stelle bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen dem Gerichto-Ak- 
tuar Cronmüller, von Surlz, gnädigst übertragen, und 7 « 
unter dem 30. v. M. den Hauptmann zweiter Classe im Landjaͤger-Corps, 
v. Wallbrunn, zum Hauptmann erster Classe befoͤrdert. 
A 18 „ M. wurde der Vfarrer Gaul, von Obereschach, Dekanats Ravensburg, 
als Pfarrer in Winterstettendorf, Dekanats Waldsee, bestätigt. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Innern: 
1. Des evangelischen Consistorium. 
Termine für die Prüfung der neu aufzunehmenden 35glinge des Seminars zu Eßlingen, und derer, 
welche außerhalb des Seminars incipiren wollen. 
Unter Beziehung auf die K. Verordnung vom 24. März 1822 (Reg. Bl. Nro. 27) 
wird hiemit befohlen, daß diejenigen Jünglinge evangelischer Confesson, welche sich 
der Vorschrift gemäß im Monat März um Zulassung zum deutschen Schulstande 
bei dem K. Cons#istorium gemeldet haben werden, und in Privat= Seminarien oder 
bei hiezu bevollmächtigten Schulmeistern ihre Lehrzeit zubringen wollen, den 15. April 
im Schullehrer-Seminar zu Eßlingen die Prüfung ihrer Vorkenntnisse und ihrer F-
	        
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