Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

— 386 
durch höchste Entschließung vom 1. d. M. auf die erledigte Revierförsters-Stelle 
zu Herbrechtingen, Forstamts Heidenheim, den Revierförster Schelling zu Kapfen- 
burg, seinem Ansuchen gemäß, verseßt. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Wohnsitz-Veränderung eincs Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Verter, bisher zu Tübingen, nunmehr in Ulm seinen 
Wohnsitz genommen hat; so wird folches hiedurch zur öffentlichen Kenmniß gebracht. 
Stuttgart den 2. Oktober 1832. Schwab. 
"B) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Bekanntmachung, die Unterdröckung der im Großherzogthum Baden erschienenen Zeitblätter „der 
Freisinnige“ und „der Wächter am Rhein“ betreffend. 
ri 
In Folge des Ergebnisses weiterer Einleitungen zu Ausmittlung der eigentlichen 
Redaktoren der im Großherzogthum Baden erschienenen und nach der vorangegangenen 
Bekanmmachung vom 2. Augusi d. I. (Regierungs-Blatt S. 282) durch Bundestags- 
schluß vom 19. Juli d. J. unterdrückten Zeitblätter: „der Freisinnige“ und „der 
Wüchter am Rhein“ ist von der deutschen Bundes-Versammlung in ihrer ööster 
Sitzung vom 6. v. M. der Beschluß gefaßt worden: 
1) Da sich aus einer näheren Ermittlung ergeben hat, daß der eigentliche Redak. 
teur des durch Bundesbeschluß vom 19. Juli d. J. unterdrückten „Freisinnigen“ 
der Candidar Giehne, und des durch denselben Beschluß unterdrückten „Wächter an 
Rhein“ bis zum Mai d. J., Dr. Franz Stromaier gewesen sey, so sind diese bei 
den Personen in Gemäßheit des §. 7 des Beschlusses vom 20. September 1819 bin 
nen fünf Jahren, vom 19. Juli d. J. an gerechnet, in keinem Bundesstaate bei der 
Redaktion ähnlicher Schriften zuzulassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.