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durch höchste Entschließung vom 1. d. M. auf die erledigte Revierförsters-Stelle
zu Herbrechtingen, Forstamts Heidenheim, den Revierförster Schelling zu Kapfen-
burg, seinem Ansuchen gemäß, verseßt.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Wohnsitz-Veränderung eincs Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent Verter, bisher zu Tübingen, nunmehr in Ulm seinen
Wohnsitz genommen hat; so wird folches hiedurch zur öffentlichen Kenmniß gebracht.
Stuttgart den 2. Oktober 1832. Schwab.
"B) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten.
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Bekanntmachung, die Unterdröckung der im Großherzogthum Baden erschienenen Zeitblätter „der
Freisinnige“ und „der Wächter am Rhein“ betreffend.
ri
In Folge des Ergebnisses weiterer Einleitungen zu Ausmittlung der eigentlichen
Redaktoren der im Großherzogthum Baden erschienenen und nach der vorangegangenen
Bekanmmachung vom 2. Augusi d. I. (Regierungs-Blatt S. 282) durch Bundestags-
schluß vom 19. Juli d. J. unterdrückten Zeitblätter: „der Freisinnige“ und „der
Wüchter am Rhein“ ist von der deutschen Bundes-Versammlung in ihrer ööster
Sitzung vom 6. v. M. der Beschluß gefaßt worden:
1) Da sich aus einer näheren Ermittlung ergeben hat, daß der eigentliche Redak.
teur des durch Bundesbeschluß vom 19. Juli d. J. unterdrückten „Freisinnigen“
der Candidar Giehne, und des durch denselben Beschluß unterdrückten „Wächter an
Rhein“ bis zum Mai d. J., Dr. Franz Stromaier gewesen sey, so sind diese bei
den Personen in Gemäßheit des §. 7 des Beschlusses vom 20. September 1819 bin
nen fünf Jahren, vom 19. Juli d. J. an gerechnet, in keinem Bundesstaate bei der
Redaktion ähnlicher Schriften zuzulassen.