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und Festtage hat der Stadtpfarrer auch die Catechisation an denjenigen Sonntagen,
an welchen der Helfer des Nachmittags zu predigen hat, was alle vierzehn Tage der
Fall ist, und auch des Winters alle Bußtags-Predigten und die darauf folgenden
Freitags-Kinderlehren, so wie jeden Feiertag die Predigt nebst angehängter Catechisa-
tion zu halten. Das fire Einkommen besteht in Folge der genehmigten Verwandlung
in Geld, 2 Scheffel Dinkel und Gütergenuß, und ist mit Einschluß der Stolgebühren
auf 1065 fl. berechnet, neben welchen eine auf die laufende Finanz-Periode bewilligte
Zulage von jährlichen 45 fl. gereicht wird..
4) Die Bewerber um das erledigte evangelische Stadtpfarramt Groß-Bottwar,
Dekanats Marbach, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consisto=
rium vorschristmäßig zu melden. Die Stadt zählt 2572 und die eine halbe Stunde
entsernten Filiale Hof und Lembach nebst dem Sausenbof 551 Kirchengenossen. Der
Stadtpfarrer hat die Morgenpredigt an allen Sonn-, Fest= und Bußtagen, und an
denjenigen Sonntagen, an welchen der Helfer die Abendpredigt hat, die Eatechisation
zu halten, und in den Feiertags-Predigten und allen Wochen-Gottesbiensten mit dem
Helfer abzuwechseln. Das Dienst-Einkommen besteht in Geld, Naturalien, Güterge-
nuß und Zehnten., und ist, nach Abzug eines zum Besoldungs-Verbesserungs-Fonds
einzuziehenden Pensions-Beitrags von 100 fl., in Sportel-Preisen auf 922 fl. berechnet.
5) Durch die Befèrderung des Försters Kutroff ist das Forst-Revier Laup-
heim zweiter Classe 8), Forsts Ochsenhausen, in Erledigung gekommen. Die Bewer-
ber um dasselbe haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei der Finanz-Kammer in.
Ulm vorschriftmäßig einzureichen.
6) Die Bewerber um die erledigte Holzeerwalters - Sielle zu Bissingen, womit
eine Besoldung von 800 fl. (752 fl. Geld und 4 Klafter buchen Holz à 12 fl.) nebst
freier Wohnung. und 200 fl. Emschädigung für Amts-Aufwand verbunden ist, haben
sich innerhalb vier Wochen bei der Finanz-Kammer des Reckar-Kreises vorschristmäßig
zu melden. Dabei wird die, neuerer Zeit nicht selten außer Acht gelassene Vorschrifr
(Reg. Bl. von 1818, S. 274) in. Erinnerung gebracht, daß die Bewerber um Stellen,
welche Cautionen erfordern, die Fähigkeit zu. Leistung, derselben in ihren. Bittschriften.
nachzuweisen haben.