Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

438 
Verfügungen der Departements. 
, A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Verzicht des quiescirenden Regierungs-Sekrctärs Bach auf die Ermächtigung zu Ausübung der 
" Rechts-Praris. 
Da der quiescirende Regierungs-Sekretär Bach von Neresheim auf die ihm durch 
höchstes Dekret vom 8. November 1825 (Reg.Bl. S. 855) ertheilte Ermächtigung zu 
Ausübung der Rechts-Praxis Verzicht geleistet hat; so wird solches andurch zur allge- 
meinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 8. November 1852. 
II. 
Schwab. 
8) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Privilegium gegen den Nachdruck der zweiten Auflage der Schrift: Lehrbuch der Geburtskunde von 
D. Busch. 
Seine Königliche Majestät haben vermäge höchster Entschließung vom 11. 
t. M. dem Buchhändler Christian Garthe in Marburg das nachgesuchte Privilegium 
gegen den Nachdruck der in seinem Verlage erscheinenden zweiten Auflage des „Lehr- 
buchs der Geburtskunde von D. Busch“ auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen 
gnädigst geruht; was unter Hinweisung auf die Verordnung vom 25. Februar 1815, 
Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, hiemit öffentlich bekannt gemacht 
wird. 
Stuttgart den 5. November 1832. Schlaver. 
2. Des Rektoratamts der Universität Tübingen. 
Vertheilung der akademischen Preise. 
Bei Vertheilung der akademischen Preise, welche gestern hier Statt fand, erhiel- 
ten die nachgenannten Studirenden Preise, oder wurden öffentlich belobt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.