Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder beider Kammern am 15. Jänner 1853 
sich dahier einfinden, und am folgenden Tage bei dem ständischen Ausschusse sich legi- 
timiren. n 
Unser Ministerium des Innern ist mit der Bekanntmachung und Vollziehung 
dieses Rescripts beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 28. November 1832. 
Wilheilm. 
Der provisorische Chef des Departements des Innern: 
Schlaper. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Secretär: 
Vellnagel. 
8) Dienst-Nachrichten. 
Durch höchste Entschließung vom 26. v. M. haben Seine Königliche Maje- 
stät den bei der Finanz-Kammer in Reutlingen bisher angestellten Kanzlei-Assistenten 
Hetsch zum Registrator bei derselben gnäbigst ernannt. 
Unter dem 25. v. M. erhielt der auf die katholische Stadtpfarrei Wurzach, Ober- 
amts und Dekanats Leutkirch, ernannte Pfarrer Straub zu Roth, defselben Ober- 
amts und Dekanats, die Königliche Bestätigung.
	        
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