Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

462 
B) Des Departements des Innern. 
Des evangelischen Consistorium. 
Termine für die Prüfung der evangelischen Schul-Provisoren und der Schulamts-Lehrlinge. 
Zur Concurs-Prüfung der evangelischen Schul-Provisoren auf Schuldienste haben 
die Provisoren der Generalate Ludwigsburg, Heilbronn und Reutlingen den 3. Januar, 
die Provisoren der übrigen Generalate aber den 5. Januar 1833 zu erscheinen. An 
dem letzten Tage sind auch die Schulamts-Lehrlinge, die ihre Lernzeit vollendet haben, 
zur Prüfung auf Provisorate berufen. Sämtliche Bewerber um diese Prüfungen, 
welche nicht durch besondere Erlasse zurückgewiesen worden sind, haben sich an den ge- 
nannten Tagen Morgens vor acht Uhr in der Kanzlei des K. Consistoriums unfehlbar 
einzufinden. Die Dekane werden hievon ihre Untergebenen in Kenntriß seßen. 
Stuttgart den 4. December 1832. Mohl. 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
#) Bekanntmachung der Rechnungs= Ergebnisse von der Pensions-Anstalt für die Hinterblicbenen der 
Civil-Staatsdiener von 183/8. 
In Gemäßheit des Gesetzes über die Verhältnisse der Eivil-Staatsdiener vom 
28. Juni 1821, G. 51—43 wird das Ergebniß der Rechnung über die Pensions-An- 
stalt für die Hinterbliebenen der Civil-Staatsdiener vom Jahre 1823 durch den nach- 
folgenden Rechnungs-Auszug zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 27. November 1332. Herdegen. 
Auszug 
aus der Rechnung über die Pensions-Anstalt für die Hinterbliebenen der 
Civil-Staatsdiener vom 1. Juli 1831 bis 30. Juni 1832. 
I. Jährliche Einnahmen und Ausgaben. 
A. Einnahmen. 
4) Reste. 
a)Cassenbestand vom 30. Juni 131. o0
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.