Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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die Gerichts-Aktuare, dermaligen Collegial-Hülfs-Arbeiter bei den K. Gerichtshöfen 
des Neckar-, Jaxt= und Donau-Kreises: Reidhardt und Matthes in Eßlingen, 
Schäfer und Freiherrn Adolph v. Wächter in Ellwangen, Kübel in Ulm, zu Ober- 
Justiz-Assessoren bei den erwähnten Gerichtshöfen zu ernennen geruht. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
-a) Vertheilung der Preise für Beförderung der Reinlichkeit in den Straßen und Gassen, und 
wiederholte Aussetzung ähnlicher Preise. . 
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 
11. d. M. von den nach der Bekannmachung vom 19. Mai 1827 (Reg. Bl. S. 227) 
ausgesehten vier Preisen für diejenigen Orts-Vorsteher, welche von diesem Zritpunkt 
an bis zum 1. Juni 18530 in Beförderung der Reinlichkeit und namentlich in Anlegung 
zweckmäßiger Mistjauchengruben in ihren Wohnorten sich durch besondere Thätigkeit 
und Umsicht ausgezeichnet haben, 
den ersten, zweiten und dritten Preis von je 20, 15 und 10 Dukaten: 
dem Schultheißen Süß in Oethlingen, 
— — Mößner in Nabern, Oberamts Kirchbeim, 
— — Pfau in Schopfloch, 
— — Ortlieb in Berg, Oberamts Ravensburg, und 
— — Fischer in Seebronn, Oberamts Rottenburg, 
zu gleichen Theilen, nebst einer silbernen Ehren-Medaille für jeden, und 
den vierten Preis von 5 Dukaren, nebst einer silbernen Ehren-Medaille: 
dem Schultheißen Schmid in Unterbbbingen, Oberamts Gmünd, 
in Gnaden zuzuerkennen geruht; sodann wegen rühmlichen Eifers für Erreichung des 
bezeichneten Zwecks:
	        
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