Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Finanz-Ministerium. Darstellung der Rechnungs-Ergebnisse der Staats-Schulden-Zahlungs- 
Casse für das Etatsjahr 187/8. 206. 
Ministerien der Justiz und der Finanzen. Bekanntmachung in Betreff der Verbindlich- 
leit zu Entrichtung der Erkenn-G#ebübhren und der Accise von Seiten desjenigen, welcher als Eigen- 
thumer im Erceutionswege versieigerter Güter solche vermöge des höchsien Gebots selbst wieder er- 
wirbt. 218. 
. Minisierium des Innern. Ernennung der Gräfsin Marie von Wöärttemberg Gnaden zur 
Aebtissin des adelichen Damenstists Oberstenfeld. 206. 
Ebend. Verzichtleistung auf ein Ersindungs-Patent. 206. 
Evangelisches Consisiorium. Betreffend die Ausgabe des Wörktembergischen evangelischen 
Gesangbuchs in grobem Druck. 227. 
Finanz-Ministerium. Die Auflbsung des Reviers Sindringen betreffend. 213. 
Juni. 
. Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt 
auf das zweite Semester 1852 betreffend. 216. 
Katholischer Kircheurath. Termin zur Prüfung für die Ausnahme in das katholische Schul- 
lehrer-Seminar in Gmünd. 239. 
Ebend. Die Vertheilung der Prcise für katholische Schullehrer betrefsend. 255 
. Finanz-Ministerium. Belobung des Schultheißen Heschel von Deihlingen und Effinger 
von Lauffen, Oberamts Rottweil. 221. 
. Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Justiz-Referendäre be- 
treffend. 217. A 
Finanz-Ministerium. Verfuͤgung, betreffend die definitive Besetzung der Foͤrsters-Stelle zu 
Bartenstein. 222. 
. Justiz-Ministerium. Resultat der Semester / Prͤfung der Justiz-Referendäre im Mai und 
Juni 41832. 217. 6 
Ober-Rekrutirungsrath. Bekanntmachung der Loos= Nummern, mit denen die Contingente 
für die dioßjährige Aushebung schließen. 220. 
A. Ministerium des Innern. Vrivilegium gegen den. Nachdruc von Okens allgemeiner Natur- 
Geschichte. 226. 
. Justiz-Ministerium: Bekanntmachung in. Betreff der Eintragung vorbehaltener Unterpfands- 
rechte bei Peräußerungen, welche uacht im Erecutionswege vorgenommen werden. 225. 
. Königliche Verordnung, bechkffend die Abhaltung öffenrlicher Versammlungen zu Besprechung 
bffentlicher Angelegenheiten, Verarhung policischer Handlungen oder Feier politischer Ereignisse. 223. 
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