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37
XIV. Armeekovrnss 05P0000 .
XV. - . 550000 =
XVI. - . . . .. 465000 -
XVII. - EEEIEIEEEEIIEEIEEIEIII =
Inspektion der Jäger und Schüutzen 49 000
Inspektion der Infanteriesculn. 79000
das Militär-Reit-Institut... .... 1000
(beim XV. und XVI. Armeekorps nur für die Preußischen Truppentheile).
Die Verwendung und Verrechnung dieser Mittel erfolgt nach den anliegenden Bestimmungen.
3 8 5 1 –
Die gleichartigen Bestimmungen vom 20. 3 .. 1885 Seite 71 bis 73) mit
den Ergänzungen vom 30. März 1887 (A. V. Bl. 1887 Seite 102) treten außer Kraft.
Die Zahl der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel bei der Infanterie und den Jägern beträgt vom
1. April 1890 an für das nächste Halbjahr höchstens beim
Gardekods 83837
I., III., V., VI., VII., IX. und XVII. Armeekorps je 75
je . . 72
II., IV., VIII., X. und XV. Armeekorps je
XI. Armeekorps . . 111
XIV. Armeekorcns.... 44
XVI. Armeekorps 63
(beim XV. und XVI. Armeekorps nur für die Preußischen Truppentheile). 4
⅜l Es sind hierbei, wie bisher, für jedes Infanterie= und Jäger-Bataillon höchstens drei Stellen
in Ansat gebracht.
ung eingezogene Roßärzte und Unterroßärzte des Beurlaubtenstandes empfangen das
Uebungsgeld aus Kapitel 24 Titel 6.
Der zweite Absatz der Anmerkung zu § 60,2 Fr. Bes. V. sowie der zweite Satz von § 37,2
der Militär-Veterinärordnung sind zu streichen; ebenso in § 7,2 der Militär-Veterinärordnung
im ersten Satze die Worte „Noßärzten und Unterroßärzten des Beurlaubtenstandes bz.“ sowie
die Fußnote hierzu.
Die Gewährung der höheren Zulage von 300 K. für Wahrnehmung des ärztlichen Dienstes
bei den Bezirkskommandos erfolgt fortan, sobald die Zahl der Kontrolirten mehr wie 14 000
beträgt.
.Die Pauschsunme für Uebungen der Kavallerie im Feldpionierdienst, im Zerstören von Eisen-
bahnen r2c. wird nach dem Satze von 300 (. auf ein Regiment gewährt; für das Militär-Reit-
Institut sind 600 J/“. zuständi
1 Die Zahl der zur Hochschule sür Musik zu kommandirenden Hoboisten 2c. ist auf 20 erhöht.
12. i
Die Gesammtzahl der etatsmäßigen Halbinvaliden ist durch den Etat 1890/91 nicht geändert;
gare anderweitige Vertheilung auf die nunmehr 16 Armeekorps ergeben die Friedensverpflegungs-
tats.
Die im Territorial-Bereich des X VI. bz. XVII. Armeekorps lommandirten Halbinvaliden
treten mit dem 1. April 1890 zu diesen Armeekorps über.
Die bei den Uebungen der Fuß-Artillerie durch Ermiethung von Bespannungen mit Genehmigung
des Allgemeinen Kriegs-Departements entstehenden Ausgaben fallen dem Kapitel 37 Titel 20 des
Militäretats zur Last.
Die rechnungslegenden Korps-Zahlungsstellen für das XVI. bz. XVII. Armeekorps werden
bei der Landes-Hauptkasse in Straßburg i. E. bz. bei der Regierungs-Hauptkasse in Danzig
eingerichtet.
Als Vermittelungs-Behörden im Sinne des § 16 der „Grundsätze für die Besetzung der Subaltern-
und Unterbeamtenstellen 2c.“ vom 10. September 1882 werden bestimmt:
a) für den Bezirk des I. Armeekorps das Bezirkskommando Braunsberg,
b) für den Bezirk des XVI. Armeekorps das Bezirkskommando Metz,
) für den Bezirk des X VII. Armeekorps das Bezirkskommando Marienburg.
In der „Neiseordnung für die Personen des Soldatenstandes“ sind in Anhang l unter Ziffer
i
A. B. b. zu streichen die Worte: · »
„sowie zu und von den garnisonweisen Felddienstübungen gemischter Detachements“.