Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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D) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Privilegium gegen den Nachdruck des Werks: die Erde und ihre Bewohner, ein Lehr- und Lesebuch 
für Schule und Haus, von C. F. V. Hoffmann. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 28. d. M. 
dem Buchhändler Carl Hoffmann dahier ein Privilegium gegen den Nachdruck des 
in seinem Verlage erscheinenden Werks: „die Erde und ihre Bewohner, ein Lehr= und 
Lesebuch für Schule und Haus, von E. F. V. Hoffmann“ auf die Dauer von sechs 
Jahren gnädigst zu verleihen geruht; was unter Hinweisung auf die K. Verordnung 
vom 25. Februar 1315, in Betreff der Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck, zur 
Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Sturtgart den 29. März 18332. Kapff. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch die Beförderung des Cameralverwalters Jari in Wiernsheim auf 
das Cameralamt Pfullingen ist das in der dritten Besoldungs-Classe steheude Cameral= 
amt Wiernsheim in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben 
sich binnen vier Wochen bei der Finanz-Kammer für den Reckar-Kreis vorschriftmaͤßig 
zu melden. 
2) Durch die Veförderung des Kanzleiassistenten Cronberger ist bei dem K. Verg- 
rathe eine planmäßige Kanzlei-Assistentenstelle mit dem Normalgehalte von 600 fl. 
in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich binnen vier Wo- 
chen bei dem Direktorium des Bergraths vorschriftmäßig zu melden. 
5) Bei dem Steuer-Collegium ist die Stelle eines Kanzlei-Assistenten mit dem 
„Rormal-Gehalt von 600 fl. zu beseken. Die Bewerber um diese Stelle haben sich 
binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem Direktorium des Steuer-Collegium zu 
melden. 
4) Am 28. d. M. ist der Hauptmamn erster Elasse des sechsten Infanterie-Regi- 
ments, v. An lray, zu Ludwigsburg gestorben. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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