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Benennung der Gegenstände.
Glas und Glaswaaren:
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr) ..
An den Bayerischen und Wörrtembergsschen Grenzen' rechts vom Rhein wird erboben .
Anmerk.
Bei loser Verpackung werden zu 1 Preuß. Centner veranschlagt 52 Preußische
6 3/ Alrbaperische „
Kubikfuß.
zu 1 Zoll-Centner oder
4½ Rheinbayerische
b) Weises Hohlglas, ungeschliffens, oder mit abgeschlifsenem Boden und Hüttenrande;
ingleichen Fenster= und Tafelglas ohne Unterschied der Farbe ..
An den Bayerischen und Wuͤrttembergischen Grenzen rechts vom Rhein wird erboben
geschnittenes, vergoldetes, gemaltes, desgleichen alles massive uͤnd
Anmerk.
Behaͤnge zu Kronleuchtern von Glas, Glaaknöpfe Glasperlen
c) Geschliffenes,
gegossene Glas,
und Glasschmelz
Aumerk. An den Vapeilihen und Wörttembergischen Grenzen rechts vom Rhein wird rhoben .
d) Spiegelglas:
1) wenn das Stück nicht gf 288 Preuß. oder 335 Altbaperische oder 245 Rhein=
bayerische Quadrat-Zoll mißt,
#) gegossenes, belegtes oder unbelegtes,
aa) wenn das Stück nicht über 154 Preußische Quadrat-Zoll mist
bb) wenn das Stück über 144 und bis 288 Preußische Quadrat-Joll mißt
6) geblasens, belegtes oder unbelegtes
Anmerk. zu d. 1. Beim Eingange au den Bayerischen und Württembergischen Grenzen wird *
a#a) belegtees
bb) unbelegtes . ..«... .
2) belegtes und unbelegtes, gegossenes und geblasenes, wenn das Stück migr:
über 288Q., Zollbis 576 O. Zoll Preuß. oder bis 666 Altbayer. od. 8 Rhbayer Q. 23.
— — 1156 —
— 1618 — — —
— 2196 — 1684 — —
· " " "· " " rl "½ " "
— 576 — 1000 —
— 1000 — 1400 — —
— 1400 — 1900 — —
— 1900 Q. Zoll Preuß.
e)Glaswaaren in Verbindung mit unedeln Merallen und andern nichi zu den Ge:
spinnsten gehörigen Urstoffenz auch Spiegel aller Art ....
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