Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Benennung der Gegenstände. 
  
Nr. 
u) Salz □ Steinsalz) ist einzuführen verboten; bei gestaiteter Durchfuhn wird 
die Abgabe besonders bestimm. 
v) Sorvo . ...... 
) Tabak: 
1) Tabaksblätter, unbearbeitete, und Stengel. 
2)) Tabaksfabrikate, als: Rauchtabak in Rller abgerollten Blättern, oder geschnit- 
ten; Cigarren, Schnupstabas in Carotten oder Stangen und gerieben auch 
Tabaksmehl. . .. . .. 
I) Thee — 2 2— 2 2 2 2ü2 2 2222 2222222 
7) Zucker: 
1) Raffinirter, und Kochzucker... .... 
2) Rohzucker und Schmelzlurnpen für inländische Siedereien, unter den bet onders 
vorzuschreibenden Bedingungen und Controlen. 
26 Oel, in Fässern eingehend 
Baumöl zum Fabrikgebrauch wird gegen die aligemeine Eidgangsabgabe u lassen, 
wenn bei den Zollämtern an der Grenze, oder bei der Abfertigung aus den Packhöfen 
(Hallanstalten) vorher auf einen Centner Oel ein Pfund Terpentinöl zugesebt worden. 
Anmerk. An den Bayerischen und Württembergischen Grenzen rechts vom Kbein- 
a) Lein-, Hans--, Ruͤb und Rapsoͤl.. . 
b) Oliven-, Mohn-, Nuß= und Buchl 
Papier und Pappwaaren: 
a) ungeleimtes ordinäres Druckpapier, auch örobes (veißes und gefarbtes) Pack- 
papier und Pappdeckel . 
b) alle andere Papiergattungen 
Anmerk. Papier, welches lithographirt, bedruckt oder liniirt 1. um in diesem Justande zu Rechmungen, 
· Etiketten, Frachtbriefen u. s. w. zu dienen, geboͤrt zu den lit. b. benannten Papiergatttungen. 
c) Papiertapdten 
  
d) Huchbinderarbeiten aus Papier und Pappe, auch grobe lackirte Waarene aus dlesen 
rstoffen . .. ....
	        
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