Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Orts= und Bezirks-Geistlichen dringend empfohlen, zu Erreichung der Vereinszwecke 
fernerhin nach Kraͤften beizutragen. 
Stuttgart den 11. April 1834. 
Schwab. Schlayer. 
b)) Verfügung, die Verleihung der goldenen Civil-Verdienst-Medaille betreffend. 
Durch höchsten Erlaß vom 10. April d. J. haben Seine Königliche Majestät 
dem Antiquar Heußer zu Stuttgart, in gnädigster Anerkennung seiner eifrigen Be- 
mühungen für die Beförderung gemeinnübiger Zwecke, insbesondere derjenigen des 
Vereins zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene, die goldene Giil Verdienst. Me- 
daille zu verleihen geruht. 
Stuttgart den 11. April 1834. 
Schwab. Schlaper. 
C) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
5 Vasägung, betresfenh, die Veschränkung des Hausirhaudels im Grenzbezirk. 
Nachdem durch die Verfägungen des Finanzministerium vom 14. Februar und 
26. März d. J. (Reg. Bl. S. 160 und 515) der Zoll-Grenzbezirk bezeichnet worden ist; 
so wird hiemit verfügt, daß nach dieser Bezeichnung zugleich derjenige Bezirk sich be- 
fiimmt, in welchem die in der diesseitigen Verfügung vom 31. August v. J. (Reg. Bl. 
S. 242) enthaltenen Vorschriften über die Einschränkung des Hausirhandels an der 
Grenze zur Anwendung kommen. 
Die Polizeistellen haben sich hienach zu achten. 
Stuttgart den 15. April 1834. 
- Schlaper.
	        
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