Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Gegenstand der Sportel. Sportel-Bet rag. 
  
" Procente. J fi. kr. 
Dispensation. Bei einer im einzelnen Falle ertheilten be- 
sonderen Dispensation von der oͤffentlichen Vornahme der den 
Gerichts= und Amts-Notaren, beziehungsweise den Bezirks- 
Gerichten, so wie den Pupillen = Senaten der höhern Ge- 
richte zukommenden Inventur= und Theilungs-Geschäfte be- 
steht die Sportel durchgehends in. .. Einem Drittel 
des fuͤr die gleichartigen Geschaͤste sestgesetzten Eportelbetrags. 
Ehe-Verträge, (. (Beibringens-) Inventare. 
Erb-Abfertigungs-Verträge, s. Abfertigungs-Verträge. 
Eventual-Theilungen, (. Theilungen. 
Gant-Inventare, (. Inventare. 
Gant-Rechnungen, s. Vormundschafts-Rechnungen. 
Inventare: 
1) für die Anfertigung von Beibringens-Inventaren, und 
den die Stelle derselben vertretenden Eheverträgen, so 
wie von Vermögens-Inventaren, welche aus besonderen 
Veranlassungen (z. B. weil Jemand wegen eingetretener 
Geistesbrankheit, oder als Verschwender 2c. unter Curatel 
gesehbt werden muß) aufzunehmen ind iin Viertel der Real- 
Theilungs-Sportel. 
2) für die Prüfung und Solennistrung der Beibringens- 
Inventare und Ehe-Verträge, so weit solche bei Exemten 
erster Classe stattfindet, ingleichen für die Cognition über 
die zeitliche oder gänzliche Unterlassung dieser Geschäfte — 1 
Der hoͤchste Betrag dieses Satzes ist bei einem Vermoͤ- bis 18— 
gen von 50,000 fl. und darüber immer anzuseben. 
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