Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

39 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
) Bekanntmachung der in den Jollverein eingeschlossenen Länder und Landestheile. 
Vermöge der Zollvereinigungs-Verträge zwischen den Königreichen Württemberg 
und Bapern einer Seits, und dem Kbnigreiche Preußen (in Ansehung seiner östlichen 
sowohl als westlichen Provinzen), dem Königreiche Sachsen, dem Kurfürstenthum 
Hessen, dem Großherzogthum Hessen, ingleichen den zum Thüringen'schen Handels- 
verein verbundenen Staaten, nämlich dem Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach, 
den Herzogthümern Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg-Getha, 
den Fürstenthümern Schwarzburg= Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß- 
Schleiz, Renb-Greiz und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf, anderer Seits, sind in dem 
Gesammtvereine auch diejenigen Staaten einbegriffen, welche schon früher entweder 
mit ihrem ganzen Gebiete oder mit einem Theile desselben dem Zoll= und Handels- 
spsteme eines oder des andern der kontrahirenden Staaten beigetreten find. 
Jene Staaten werden daher nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 
Schwarzburg-Sondershausen, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 
25. Oktober 1819, in Beziehung auf die in dem Preußischen Gebiete eingeschlossenen 
Theile des Fürstenthums; « 
Schwarzburg-Rudolstadt, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 25. Juni 
1822, in Beziehung auf seine von Preußen umschlossenen Landestheile; 
Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 27. Juni 
1823, in Beziehung auf die Aemter Allstädt und Oldisleben; 
Hohenzollern-Sigmaringen, vermöge seines Vertrages mit Württemberg vom 
28. Juli 1824, in Beziehung auf die fürstlichen Lande; jedoch mit Ausnahme der 
bietstheile; 
Hohenzollern-Hechingen, vermöge seines Vertrages mit Württemberg vom 28. Juli 
1824, in Beziehung auf die fürstlichen Lande; « 
Lippe, vermoͤge seines Vertrages mit Preußen vom 9. bis 17. Juni 1826, in 
Beziehung auf die von Preußischem Gebiete umgebenen fuͤrstlichen Landestheile Lippe- 
rode, Cappel und Grevenhagen;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.