Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Benennung der Gegenstände. 
Xr. — 
52 Spielkarten, insoferne sie in einzelnen Vereinsstaaten zum Gebrauche im Lande ein 
gefuͤhrt werden duͤrfen, und unter Beruͤcksichtigung der besonderen Stempel un 
Controlevorschritten. 
Anmerk. Werden dergleichen zum Durchgange angemeldet, so wird die Durchgangsabgabe mit einem halbr 
Thaler vom Preuß. oder 50 Kreuzer vom Zoll-Centner erhoben. 
55 Steine: 6. 
a) Bruchsteine und behauene Steine aller Art, Mühl-, grobe Schleif= und Weh 
sieine, Tuffsteine, Traß, Ziegel- und Backsleine aller Art, belm Transport 1n 
Wasser, auch beim Landtransport, wenn die Steine nach einer Ablage zum Ver 
schiffen bestimmt sind. 
b) Waaren aus Alabaster, Marmor und Speckstein, ferner: unechte Steine i 
Verbindung mit unedlen Metallen, auch geschliffene echte und unechte Steine- 
Perlen und Korallen ohne Fassuunnng . cni 
Anmerk. zu a. und b. 1) Große Marmorarbeiten (Statuen, Büsten und dergleichen), Ilinkensteine, fein 
V Schleif-= und Wetsteine, auch Waaren aus Serpentinsiein, zahlen die allgemet 
Eingangsabgabe. 
2) Bruch= und behauene Bausteine bei der Einfuhr auf dem Bodensee frei. 
5) Lithographirsteiienn⅛:⅛:: 
5)|Steinkohen: 
Anmerk. An der badischen Grenze oberhalb Kehl eingehend 
55|/Stroh-, Rohr= und Bastwaaren: " 
2) Matten und Fufdecken von Bast, Stroh und Schl)f 
b) Stroh= und Vastgeflechte, grobe Strohhüte und Decken aus ungespalten“ 
Stroh, Spahn= und Rohrhüte ohne Garnitur ..-...-« 
c)feineBast-undSttol)hüte...............- 
36Talg(eingeschmolzeneöThierfetoundStearin..........-« 
37Theer(Mineraltheerund-money-Daggert,geme.ines4pech,,,.,.- 
ZsTöpferthonundTöpferwaarem , 
o)TöpferthonfürPotzellanfabriken(Porzellcmerde)..·.....- 
b)GemeineTöpferwaarethFliesemSchmelztiegel........·« 
 
	        
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