Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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lung  der  Hälfte  der  Untersuchungse.  umd  3  der  Untersuchungs-Kesten,  so  wle
Kosten  zu  viermontlicher  Juchts-.  des  durch  die  gemeinschafelich  veruͤbten
hansstrafe#:  Diebstaͤhle  verursachten  Schadens  unten
J.  Johannes  Tränkle,  Wehber  von  Alls  folldarischer  Haftung  eine  ochtmonatt
merebach,  Oteramts  Marbach-,  wegem  che  Festungsstrafe  und  nachberige  Einbetrügerlschen
  Schuldenmachens  und  dop-  perrung  in  ein  Zwangs-Arbellshaus  blt
pelter  Verpfändung  selner  Güter,  neben-  mzu  erprobter  Besserung,  weniestens  aber
dem  Ersatze  des  Schadens,  wofür  er  mlt.  auf  vler  Monate,  etkannt.
seinen  Genossen,  solldarisch  zu  haften  hat,  Am  5.  Juni  wurde:

und  Bezablung  von  der  Untersuchungs=  5.  der  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  g9
Kesten  zu  sechsmoenatlicher  Festunga-  kommene  Josepp  Heuberger,  von.

strafe.  Wachbach,  Oberamts  Mergentheim,  we-Am
  2..  Juni  wurde:  gen  theils  vollbrachter,  thells  versuchter
4.  a))  gegen  den  zu  Cannstadt  in  Unterfü-  Betrügeresen  und  wegen  Flschungen,
chung  gekommenen  Johann  Hegel,  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ervon.
  Waiblingen,  wegen  zweier  kleiner  sate  mit  fün  fmonatlicher  Festungsin
  verobredeter  Gemeinschaft  unter  er  strafe  belege.
schwerenden  Umständen  begangener  Dieb=  Am  7.  Junl  wurden  verurtbellt:
sihle  und  elnes  gualifirirten  kleinen.  6.  a)  Carl  Eberhard  Sliegele,  Gastgeber
Diebstahls,  neben  Ersatz  seiner  Arrest=  zu  Stuttgart,  wegen  sortgesetzter  ehe-Azungs=
  und  3  der  Untersuchungs-Ke-  brecherischer  Blutschande  und  wegen
sten,  auch  des  Schadens  unter  solldari-  Ehebruche-Versuchs,  neben  Bezahlung
scher  Verbludlichkeit  mit  selnem  Genof=  selner  Arrest,  und  3  der  Untersuchungssen
  elne  viermenatliche;  Kosten  zu  zweljährlger  Züchthaus"
b)  gegen  Ferdinand  Schwarz,  Käfere-  strafe;
knecht  in  Muͤnster,  Oberamis  Cannstadt,  b)  Caroline  Endriß,  Stlef-Tochter  des
wegen  mehrerer  kleiner  aber  im  recht-  Si-gele,  wegen  fortgesetzter  ebebrecherllichen
  Sinne  dritter  Diebflähle,  woven-  scher  Blutschande  neben  Zuscheidung
eliner  qualisirirt  und  zwei  unter  erschwe-  von  der  Untersuchungs-Kosten  zu
renden  Umständon  verübt  worden  sind,  sechsmonatlicher  Zuchtkausstrafe;

neben  dem  Ersatze  seiner  Arrest=  Azungs=  7-  der  zu  Cannstadt  in  Untersuchung  ge'