Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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die erledigte evangelische Pfarrei Wiesenbach, Dekanats Blaufelden, dem Pfarr- 
Verweser Neuffer in Sulzbach am Kocher, Dekanats Gaildorf, 
die erledigte evangelische Pfarrei Lorch, Dekanats Welzheim, dem Pfarrer 
Mayper in Waldthann, Debanats Crailsheim, 
die erledigte evangelische Garnisons-Predigerstelle in Heilbronn dem dortigen 
zweiten Stadtpfarrer Luithlen als Nebenamt, ferner 
die erledigte katholische Pfarrei Fischbach, Dekanats Tettnang, dem Repetenten 
an dem Condikt zu Ehingen, Widemann, 
die erledigte katholische Pfarrei Dahenfeld, Dekanats Reckarsulm, dem Stadt- 
pfarrer Millauer in Weil der Stadt, Dekanats Stuttgart, zu übertragen, wie auch 
dem katholischen Pfarrer Ackermann zu Rechberghausen, Dekanats Epbach, 
seinem Ansuchen gemäß, die erledigte Caplanei in Oedheim, Dekanats Neckarsulm, 
mit Belassung des Titels und Rangs eines Pfarrers, zu verleihen gnädigst geruht. 
Vermoge höchsten Dekrets vom 17. d. M. wurde der Gerichts-Aktuar Staib 
in Neresheim, seinem Ansuchen gemäß, auf das erledigte Abtuariat bei dem Ober- 
Amtsgerichte Gmünd gnädigst versett. 
Für die patronatische Romination des Helfers und Präceptors Wunderlich 
zu Kirchberg, Dekanats Langenburg, zu der erledigten Stelle eines zweiten evan- 
gelischen Stadtpfarrers in Künzelsau ist den 15. Mai, und für 
die patronatische Nomination des Helfers M. Scholl in Lorch, Dekanats Welz- 
beim, zu der evangelischen Pfarrei Alfdorf, ebendesselben Dekanats, den 18. Mai 
die Bestätigung ertheilt worden. 
11. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Oepartements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfögung, detreffend die Beurkundung der durch Erbgang erfolgten Besitzstands-Veränderungen von 
Aktiv-Capitalien durch Notariats-Verweser und Notariats-Assistenten. 
Durch die Justiz-Ministerial-Verfügung vom 21. April 1832 (Reg. Bl. S. 120) 
ist vorgeschrieben, daß die Beurkundung der durch Erbgang erfolgten Besißstands- 
Veränderungen von Aktiv-Capitalien auf den Schuld-Verschreibungen selbst durch
	        
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