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Seine Majestät der König von Hannover,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg, und
Seine Durchlaucht der Herzog von Braunschweig,
als sämtliche Mitglieder des vermöge der Verträge vom 1. Mai 1854 und
7. Mai 1336 bestehenden Steuerverbandes andererseits,
von gleichem Wunsche beseelt, die gegenseitigen Verbehrs-Verhältnisse zwischen
Ihren Staaten sowohl, als auch überhaupt zwischen den beiderseitigen Zoll-
und Steuer-Vereinen im gemeinsamen Interesse derselben möglichst zu beffr-
dern, haben zu diesem Zwecke Unterhandlungen eröffnen lassen, und zu Bevoll-
mächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst-Fhren General-Major, außerordentlichen Gesandten und bevollmäch-=
tigten Minister an dem K. Hanndverischen, Großherzogl. Oldenburgischen,
Herzogl. Braunschwelgischen und Fürstl. Schaumburg-Lippeschen Hofe, Carl
Wilhelm Ernst Freiherrn v. Caniß und Dallwiß, Ritter des K. Preußischen
Militärverdienst-Ordens mit dem Eichenlaube, des eisernen Kreuzes erster
Classe, des rothen Adler-Ordens dritter Elasse mit der Schleise, sowie des
Kaiserlich Russischen St. Annen-Ordens zweiter, des St. Stanislaus-Ordens
zweiter und des St. Wladimir-Ordens vierter Classe, und
Allerhöchst-Ihren Regierungsrath Eduard Wilhelm Engelmann, Ritter des
K. Preußischen rothen Adler-Ordens vierter Elasse;
Seine Mgjestät der König von Hannover:
Allerhöchst-Ihren Geheimen-Cabinetsrath, Dr. Georg Friedrich Freiherrn
v. Falcke, Commandeur des K. Hannoͤverischen Guelphen-Ordens, Commandeur
des Kaiserlich Oesterreichischen, K. Ungarischen St. Stephan-Ordens und
Commandeur erster Classe vom Herzogl. Braunschweigischen Orden Heinrichs des
Lewen, und
Allerhöchst-Ihren Hofrath, Ernst Friedrich Georg Hüpeden, Ritter des
K. Hannöverischen Guelphen-Ordens und des Kurfürstl. Hessischen Ordens vom
goldenen Loͤwen;