Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

57 
Seine Majestät der König von Hannover, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg, und 
Seine Durchlaucht der Herzog von Braunschweig, 
als sämtliche Mitglieder des vermöge der Verträge vom 1. Mai 1854 und 
7. Mai 1336 bestehenden Steuerverbandes andererseits, 
von gleichem Wunsche beseelt, die gegenseitigen Verbehrs-Verhältnisse zwischen 
Ihren Staaten sowohl, als auch überhaupt zwischen den beiderseitigen Zoll- 
und Steuer-Vereinen im gemeinsamen Interesse derselben möglichst zu beffr- 
dern, haben zu diesem Zwecke Unterhandlungen eröffnen lassen, und zu Bevoll- 
mächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst-Fhren General-Major, außerordentlichen Gesandten und bevollmäch-= 
tigten Minister an dem K. Hanndverischen, Großherzogl. Oldenburgischen, 
Herzogl. Braunschwelgischen und Fürstl. Schaumburg-Lippeschen Hofe, Carl 
Wilhelm Ernst Freiherrn v. Caniß und Dallwiß, Ritter des K. Preußischen 
Militärverdienst-Ordens mit dem Eichenlaube, des eisernen Kreuzes erster 
Classe, des rothen Adler-Ordens dritter Elasse mit der Schleise, sowie des 
Kaiserlich Russischen St. Annen-Ordens zweiter, des St. Stanislaus-Ordens 
zweiter und des St. Wladimir-Ordens vierter Classe, und 
Allerhöchst-Ihren Regierungsrath Eduard Wilhelm Engelmann, Ritter des 
K. Preußischen rothen Adler-Ordens vierter Elasse; 
Seine Mgjestät der König von Hannover: 
Allerhöchst-Ihren Geheimen-Cabinetsrath, Dr. Georg Friedrich Freiherrn 
v. Falcke, Commandeur des K. Hannoͤverischen Guelphen-Ordens, Commandeur 
des Kaiserlich Oesterreichischen, K. Ungarischen St. Stephan-Ordens und 
Commandeur erster Classe vom Herzogl. Braunschweigischen Orden Heinrichs des 
Lewen, und 
Allerhöchst-Ihren Hofrath, Ernst Friedrich Georg Hüpeden, Ritter des 
K. Hannöverischen Guelphen-Ordens und des Kurfürstl. Hessischen Ordens vom 
goldenen Loͤwen;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.