Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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den Saliye-Verwalter, Bergrath v. Alberti zu Wilhelmshall, 
den Cameral-Berwalter Walcher in Weingarten, und- 
den Ober-Postrath Dr. Liebel zu Frankft am Main. 
Ferner haben Hoöchstdieselben dem Hauptmann erster Elasse, Adjutanten der 
zweiten Infanterie-Dieision, v. Fechthelm, den Militär-Verdienst-Orden. gnädigit 
verliehen. 
) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
27. v. M. den Obertribunalrarh v. Prieser zum außerordentlichen Mitgliede des 
Geheimen-Raths auch für das Jahr 1859 gnädigst zu bestellen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben vermoge höchster Entschließung vom 26. v. M. 
die Stelle eines Rektors und Hauptlehrers an dem Schullehrer-Seminar zu Eßlingen, 
dem Ober-Inspektor des Waisenhauses zu Weingarten, Riecke, 
die bei der Regierung des Donaukreises erledigte etatsmäßige Assessorsstelle, 
dem bei dieser Kreis-Regierung angestellten Kanzlei-Assistenten Häberlen, 
die erledigte Ktholische Pfarrstelle zu Schlier, Dekanats Ravenaburg, dem Pfarr- 
Verweser Schupp zu Schwalldorf, Dekanats Rottenburg, ferner 
vermöge höchsten Dekrets vom 27. v. M. dem Kanzlei-Direktor des Justiz= 
Ministerium, Ober-Tribunalrathe v. Herbort, die erledigte Stolle eines vortragen- 
den Rathes bei dem genannten Ministerium, unter Beibehaltung seines bisherigen 
Amtes als Kanzleivorstand, zu übertragen, sodann. 
den Ober-Justizrath Mohl von der seither bekleideten Stelle eines Ober-Tri- 
bunal-Assessors zu dem Justiz-Ministerium in der Eigenschaft eines vortragenden 
Ministerial-Assessors, und auf 
die hierdurch in Erledigung gekommene Assessorsstelle bes — o 
den Ober-Justizrath Harpprecht, von Eßlingen, zu versetzen, 
durch höchste Entschließung, vom 28. v. M die erledigte Stelle eines Sekretärs 
der K. Hof-Domänenkammer und die Oekonomie-Verwaltung der Hof Krankenpflege 
dem bisherigen Hofkammer-Revisor Reich, unter Belassung seiner Stelle als Gekre- 
tär des Ober-Hofraths, zu übertragen, wie auch
	        
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