Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

157

a)  unter  Entnahme  einer  Blutprobe  aus  der  nicht  geöffneten  Tierleiche.  4M,
b)  unter  bloßer  Eröffnung  der  Bauchhöhle  der  Tierleiche  6,  .

2.  Für  die  Zerlegung  einer  Tierleiche  —  einschließlich  der  etwa  erforderlichen  mikroskopischen
  Untersuchung  einzelner  Körperteile  —  samt  Protokoll  und  kurzem  Gutachten:

A.  nach  dem  verkürzten  Obduktionsverfahren:

a)  wenn  bei  der  Zerlegung  Milzbrand,  Tollwut  —  auch  ohne  Eröffnung  des
Schädels  —,  Notz  oder  der  Verdacht  einer  dieser  Krankheiten  festgestellt
wirdd..  8,  =

b)  in  anderen  Fällen:
a)  bei  großen  Tieren  (über  3  Monate  alten  Pferden,  Rindern  u.  dgl.)  6  —,
68)  bei  kleinen  Tieren  (Fohlen,  Kälbern,  Stafen,  Ziegen,  Schweinen,
Hunden,  Katzen  u.  dgll)  ..  .  .  .  4M,

B.  nach  dem  ausführlichen  Obduktionsverfahren:

a)  wenn  bei  der  Zerlegung  Milzbrand,  Tollwut,  Rotz  oder  der  Verdacht  einer
dieser  Krankheiten  festgestellt  wirdd..  10  —4,

b)  in  anderen  Fällen:
a)  bei  großen  Teen  8  4
6)  bei  kleinen  Titten  5.40.

Doch  dürfen  bei  Vornahme  mehrerer  Zerlegungen  an  einem  Tage  in  den  unter
Buchstaben  Ab  und  Bb  bezeichneten  Fällen  für  die  zweite  und  jede  weitere  Zerlegung
  je  nur  zwei  Drittel  des  betreffenden  Satzes,  in  den  Fällen  unter  Aa  und
Ba  der  ganze  Satz  berechnet  werden,  jedoch  immer  nur  bis  zum  Höchstbetrag  von
20  für  sämtliche  an  einem  Tag  vorgenommenen  Zerlegungen.

3.  Für  die  an  die  Stelle  einer  Eröffnung  (Ziff.  1  Buchst.  b)  oder  Zerlegung  (Ziff.  2)
tretende  Untersuchung  einer,  soweit  nötig,  bereits  zerlegten  Tierleiche  —  einschließlich
  der  etwa  erforderlichen  mikroskopischen  Untersuchung  einzelner  Körperteile  —
samt  Protokoll  und  kurzem  Gutachten  zwer  Drittel  des  betreffenden  Satzes
bis  zum  Höchstbetrag  nnono  20  J.

4.  Für  die  Untersuchung  auf  Geflügelseuchen  unter  Anwendung  der  üblichen  bakterio-