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II.  die  Prüfung  für  die  Aufnahme  in  das  niedere  evangelische  Seminar  den
1.,  2.  u.  5.  September  (Dienstag,  Mittwoch  und  Donnerstag)  vorgenommen  werden,
wobei  die  zweite  (jüngere)  Jahresklasse  nur  an  den  beiden  ersten  Tagen  zu  er'
scheinen  hat.

III.  Die  Prüfung  der  Universt  täts-Candidaten  ist  auf  den  10.  und  11.  September
  (Donnerstag  und  Freitag)  wozu  nach  Beschaffenheit  der  Umstände  noch  der
dritte  Tag  (Samstag)  hinzukommen  kann,  bestimmt.  Zu  derselben  sind  Lidius,
NKenophons  Memorabilien  und  Jakobs  Attika  mitzubringen.

IV.  Die  Conkurs-Prüfung  für  die  Aufnahme  in  das  höhere  evangelische  Se'
minar  ist  auf  den  29.  u.  50.  September,  1.  Oktober  (Dienstag,  Mittwoch,  Donner“
stag)  sestgesest.  Zu  derselben  sind  Cicero  de  olliciis  und  de  natura  Deorum,  die
platonischen  Dialogen,  Phädon,  Eriton,  Eutyphron,  Phädrus  und  eine  ebreische
Bibel  mitzubringen.

Die  Personal-Tabellen  für  die  Prüfung  Nr.  II.,  welche  mit  Blattern-Impfungs“
Zeugnissen  zu  versehen  sind,  müssen  spätestens  am  1.  August,  die  Gesuche  um  Zulassung
  zu  der  Prüfung  Nr.  III.,  welche  genau  nach  den  Bestimmungen  der  Verordnung
  vom  Jahr  1820  (Reg.Blatt  S.  19)  einzurichten,  und  namentlich  mit  den  erforderlichen
  Studien  und  Sitten-Zeugnissen  zu  begleiten  sind,  unfehlbar  am  10.  August,
  die  Anmeldungs-Eingaben  für  IV.,  statt  deren  von  den  Seminaristen  in
Schoͤnthal  bloß  ein  Verzeichniß  mit  Angabe  der  persoͤnlichen  Verhaͤltnisse  durch  das
dortige  Ephorat  einzusenden  ist,  muͤssen  am  28.  August  bei  dem  Studienrath  eingelaufen
  seyn.

In  Beziehung  auf  die  Pruͤfung  der  Universitaͤts-Candidaten  Nr.  III.  wird  wiederholt
  die  Verfuͤgung  vom  15.  Juli  1836  (Reg.  Blatt  S.  281),  wornach  diejenigen,
welche  die  Befreiung  von  der  urwebun  im  nächsten  Jahre  wegen  Berufs  ansprechen
wollen,  diese  Prüfung  im  Herbst  d.  J.  zu  bestehen  haben,  in  Erinnerung  gebracht.

Srtuttgart  den  15.  Juni  1840.

Flatt.