Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Carl  Enslin,  aus  Stuttgart,
Otto  v.  Wan  genheim,  aus  Coburg.
Hohenheim  den  29.  September  13862.  Weckherlin.

:B)  Des  Finanz  Departements.
Des  Finanz-Ministerium.
Verfügung  in  ugetreff  der  Weinlese,

In  Absicht  auf  die  beginnende  Wich#lese  wird  den  K.  Cameralaͤmtern,  unter  Hinweisung

  auf  die  bestehenden  Verordnungen,  Folgendes  zur  Nachachtung  eröffnet:

I1)  Wo  die  Weingefälle  des  Staats  nicht  vertragsmäßig  in  Geld  bezahlt  werden,
sind  dieselben  in  gesehlicher  und  hergebrachter  Weise  unter  gehöriger  Aussicht
einzuziehen,  und  nach  ihre-  verschiedenen  Qualität  zu  sortiren.

2)  Von  den  erhobenen  Geflilweinen  sind  die  wenigen  noch  nicht  in  Geld  verwandelten
  Weinbesoldungen,  Pensionen  und  Gülten  unter  den  Keltern  in
Natur  abzureichen  weit  nicht  für  deren  Abgabe  besondere  Bestimmungen
gegeben  werden.

5)  Die  über  die  Naturn  bgaben  bevorbleibenden  Gefällweine  sind  unter  den
Keltern  bestmöglich  zu  verwerthen.  "6

4)  Die  Einsendung  der  Herbkrechnungen  ist  so  zu  beschleunigen,  daß  die  hieraus
von  den  Finanzkammern  zu  sertigenden  Uebersichten  spätestens  auf  den
15.  Dezember  hieher  vorgelegt  werden  können.

Stuttgart  den  7.  Obtober  184%  Herdegen.

Dienst-Erledigungen.
1)  Die  Bewerber  um  die  bei  dem  Civil-Senate  des  K.  Ober-Tribu--=nals
  erledigte  Rarhsstelle  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dieser  obersten  Gerichtsstelle

  zu  melden.
2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Neidlingen,  Dekanats  Kirchheim,

welche  1012  Kirchengenossen  zählt,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evan-