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falls jetzt darum zu bitten und bei der Vorpruͤfung sich einzufinden. Diese haben
jedoch keinen Anspruch auf Stipendien. Vorstehende Bestimmungen gelten zugleich
fuͤr die jungen Israeliten, welche die Aufnahme in das Seminar nachsuchen.
Stuttgart den 8. Februar 1842. Für den Vorsiand:
Seeger.
B) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, die Holzversteigerungen in Staatswaldungen betreffend.
Zu Ferderung der Baarzahlungen bei Holz-Verkäufen werden zu Punkt 7 und
9 der allgemeinen Verfügung vom 30. November 1856 (Reg.Blatt S. 652) die
Vorschriften, wonach bisher bei der Versteigerung nur ein Aufgeld, der weitere Kaufbetrag
aber erst später angenommen wurde, von nun an folgendermaßen abgeändert:
1) Will der Holzkäufer für eine von ihm ersteigerte Partie, neben dem Aufgeld,
bei der Versteigerung auch den ganzen weiteren Kaufbetrag
baar bezahlen, so hat der Cameralamts= Buchhalter oder dessen Stellvertreter
bei dem Verkauf, auch diese Zahlung zu empfangen und dafür Namens des Cameral-Verwalters
auf dem Kauszettel zu quittiren, gegen welchen dann das Holz zur Abfuhr
überlassen wird.
2) Wer bei der Versteigerung nur das Aufgeld bezahlt, hat für den übrigen
Kaufbetrag an dem, auf elnen der nächsten sechs Tage nach dem Verkauf anzuberaumenden,
Einzugstermin am Sitze des Cameralamts, da dergleichen Einzüge
an dritten Orten überhaupt nicht mehr Statt finden, entweder baare Zahlung,
oder die auch ferner zuläáäßige Sicherheit durch Bürgen zu leisten, um
hiedurch die Ermächtigung zur Holzabfuhr zu erlangen.
Nur baar zahlende Holzbäufer zuzulassen, wird nicht für angemessen erachtet,
weil hiedurch von dem unmittelbaren Ankauf Holzbedürftige ausgeschlossen würden,
welche zur Zeit der Versteigerung nicht volle Zahlung, wohl aber Bürgschaft für
spätere Zahlung aufzubringen vermögen.
Uebrigens werden durch die Finanzbammern sowohl die Forst-, als die Cameralämter,
besondere Weisungen erhalten, um die Aufnahmen und Versteigerungen des
Holzes, so wie die ersten Einzugstermine zum Zwecke zeitiger Räumung der Schläge
mehr als bisher zu beschleunigen.
Stuttgart den 8. Februar 1842. Herdegen.