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wegen ihres dem Art. 284 Ziff. 2 des Strafgesetzbuchs zuwiderlaufenden Inhalts nach Vor-
schrift der §#. 2, 3 und 26 des Preffreiheit-Gesetzes vom 30. Januar 1817 für gerecht-
fertigt erklärt und deren fernere Verbreitung im Lande andurch verboten hat; so wird dies,
unter Bezugnahme auf den §. 26 des eben erwähnten Gesetzes, unter dem Anfügen zur öf-
fentlichen Kenntniß gebracht, daß nunmehr der Verkauf eines jeden Exemplars in das In-
und Ausland zum erstenmal mit 75 fl. und im Wiederholungefalle noch härter geahndet
wird.
Ludwigsburg den 11. März 1845. Soden.
2. Des K. katbolischen Kirchenrathe.
Einberufung zu der Anstellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen für Kirchendienste.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 28. Februar v. J., die dießjährigen
Anstellungs-Prüfungen der katholischen Geistlichen für Kirchendienste betreffend, werden von
denjenigen Candidaten, welche sich hiezu gemelvet haben, nachstehende 19 zu der am 15. April
dahier beginnenden Prüfung hiemit einberufen.
1) Aberle, Moriz, Repetent zu Tübingen.
2) Bachmor, Johann Baptist, Pfarrverweser zu Wuchzenhofen.
3) Briechle, Johann Michael, Vikar zu Hofs.
4) Dolfinger, Carl, Pfarrverweser zu Ailringen.
5) Egle, Matth., Vikar zu Weil der Stadt.
6) Eyth, Richard, Pfarrverweser zu Marktlustenau.
7) Frankenreiter, Michael, Pfarrverweser zu Oberkochen.
8) Fritz, Joseph, Repetent zu Tübingen.
9) Härle, Jakob, Pfarrverweser in Obernau.
10) Hensler, Jakob, Pfarrverweser in Großalmerspann.
11) Laib, Friedrich, Pfarrverweser zu Wurmlingen.
12) Kopp, Carl Friedrich, Pfarrverweser zu Felldorf.
13) Metzler, Thomas, Vikar zu Wummlingen.
14) Peter, Anton, Pfarrverweser zu Großkuchen.
15) Rief, Anton, Vikar zu Unterkochen.
16) Roth, Felir, Vikar zu Schmalegg.
17) Schmöger, Carl, Hofmeister zu Donzdorf.
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