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evangelischen Theologie außerhalb desselben beginnt am Mittwoch
den 1. Oktober und wird an den beiden nächstfolgenden Tagen fortgesetzt. Zu
verselben sind Cicero de Ollicüs und Tacitus, die platonischen Dialogen, Eutyphron,
Phädon und Kriton, desgleichen eine hebräische Bibel mitzubringen.
Die Prüfungen Nro. I. II. III. und V. werden im Lokal des Gymnassums in Stuttgart
vorgenommen.
Diejenigen, welche zum Studium der katholischen Theologie außerhalb des Wilhelmsstifts
ermächtigt werden wollen, haben ihre Gesuche um Zulassung zur Prüfung mit den
vorgeschriebenen Zeugnissen, insbesondere in Betreff der physischen Tauglichkeit, vor dem
ersten August bei dem K. Studienrathe einzureichen.
Die Personal-Tabellen für die Prüfung Fro. II., bei welcher das Hebräische
nicht vorkommt, sind mit Nachweisungen über das Bürgerrecht und mit Impfscheinen zu
versehen, und müssen spätestens am ersten Julius die Gesuche um Zulassung zur
Prüfung Nro. III., welche genau nach den Bestimmungen der Verordnung vom Jahre
1820 (Reg. Blatt Nro. 19) einzurichten, und namentlich mit den erforderlichen Studienund
Sitten-Zeugnissen zu begleiten sind, desgleichen die Eingaben für die Prüfung Nro. V.
müssen spätestens am ersten August bei dem K. Studienrathe eingelaufen seyn.
Was die letztgenannten Eingaben, sofern sie auf die Aufnahme in das höhere evangelische
Seminar gerichtet sind, betrifft, so sind in denselben in Beziehung auf die physische
Tauglichkeit der Bewerber nicht bloß die schon bisher gestellten besondern Fragen, sondern
es ist auch die allgemeine Frage: ob nicht in Beziehung auf die physischen Verhältnisse des
betreffenden Schülers Grund zu der Besorgniß vorhanden sey, daß er für den Beruf eines
Geistlichen dereinst nicht werde tauglich seyn, zu beantworten, und beziehungsweise hierüber
ein Zeugniß des Oberamtearztes beizubringen.
Stuttgart den 26. Mai 1845.
Knappx.