Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das in der zweiten Besoldungsklasse stehende Revier Winzen- 
weiler, Forsts Comburg, werden aufgefordert, binnen vier Wochen bei der Finanzkammer 
des Jartkreises sich zu melden. 
2) Die Bewerber um das erledigte zweite Diakonat zu Hall haben sich binnen vier 
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Mit dieser Stelle 
ist neben einem Antheil an den geistlichen Verrichtungen zu Hall die Pfarrei in dem eine 
Stunde entfernten 220 Kirchengenossen zählenden, mit Kirche und Schule versehenen Orte 
Tullau und die Stelle eines Hausgeistlichen an dem Kreisgefängnisse zu Hall verbunden. 
Der Helfer hat für seine sämmtliche Amtsgeschäfte beständig einen Gehülfen zu halten und 
sich mit demselben in die Geschäfte nach der der Oberkirchenbehörde vorbehaltenen Anord= 
nung zu theilen. Das Einkommen der Helfersstelle ist nach Abzug von 39 fl. Reiseaufwand 
zu 803 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechnet; ferner erhält derselbe, so lange er keine 
Amtswohnung, genießt 350 fl., wenn ihm eine Amtswohnung angewiesen wird, 300 fl. jähr- 
lich von der Kasse des Kreisgefängnisses und es ist in diesem Einkommen die Entschädigung 
für die Kosten des Parrgehülfen inbegriffen. Anstatt freier Wohnung erhält der Helfer 
eine Hausmietbe-Entschädigung von 140 fl., woneben im Falle eines Umzugs in eine andere 
Wohnung keine Vergütung von Umzugskosten stattfindet. 
3) Zu Fortsetzung des Eisenbahnbaues werden drei Bahnbau= und drei Hochbau- 
Inspektoren, und zwar, für die Ostbahn von Eßlingen gegen Ulm zwei Bahnbau-Inspektoren 
und ein Hochbau-Inspektor, für die Südbahn von Friedrichshafen gegen Ulm ein Bahnbau- 
und ein Hochbau-Juspektor, und für die Nordbahn von Ludwigsburg nach Heilbronn ein 
Hochbau-Inspektor angestellt werden, deren Gehalte auf 800 fl. bis 1000 fl., neben Ver- 
gütungen für Reiseaufwand von 400 bis 600 fl., für Miethe und Heitzung des Amtslokals 
von 100 fl. und für Schreibmaterialien von 25 fl. festgesetzt snd. Die Bewerber um diese 
Stellen werden aufgefordert, sich binnen vierzehn Tagen bei der Eisenbahn-Commission vor- 
schriftmäßig zu melden. « 
4)DieBewerberumciiicbeidemFinanz-MinisteriumcrledigteKanzlei-Assisten- 
tenstelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei dem gedachten Ministerium vor- 
schriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die Buchhaltersstelle bei dem Cameralamte Neuenbürg werden 
aufgefordert, binnen drei Wochen bei dem vortigen Cameralverwalter vorschriftmäßig sich 
zu melden.
	        
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