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Das Ende der Osterferien ist auf den 1. April festgesetzt; den 2. April wird die Ersff-
nung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und die Hauptvorle-
sungen werden am 3. April ihren Anfang nehmen. Acht Tage später darf nach der K. Ver-
ordnung vom 26. December 1834 (Reg. Blatt vom Jahr 1835, S. 17) opne besonderen
Grund keine Immatrikulation mehr stattsinden. Zum Zwecke für diese hat sich jeder neu
ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei der Immatrikulations-
Commission zu melden und die nöthigen Urkunden vorzulegen.
Tübingen den 6. Februar 1845. Dr. Reyscher.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das in erster Besolvungeklasse stehende Oberamt Rottweil wer-
den aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Schwarz-
waldkreises zu melden.
2) Die Bewerber um das durch den Tod des Cameralverwalters Weber erledigte, in
der zweiten Besoldungsklasse stehende Cameralamt Vaihingen haben sich innerhalb vier
Wochen bei der Finanzkammer des Neckarkreises vorschriftmäßig zu melden.
3) Die Bewerber um das erledigte, in der zweiten Besoldungsklasse stehende Cameral=
amt Dornstetten werden aufgefordert, innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des
Schwarzwardkreises vorschriftmäßig sich zu melren.
4) Die Bewerber um die, durch den Tod des Hallverwalters Mailänder erledigte Stelle
eines Hallverwalters in Ulm, womit die Besoldung von 1000 fl. verbunden ist, werden auf-
gefordert, sich binnen vier Wochen bei der Zolldirektion vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um vie erledigte Stelle eines Revisors bei dem K. Studienrath
mit dem etatsmäßigen Gehalt von 800 fl. haben sich binnen drei Wochen bei dieser Behörde
vorschriftmäßig zu melden.
6) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Waibl n-
gen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden.
7) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Schorn-
dorf haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Ellwangen zu melden.