Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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10. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch den 12. März 1845. 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubnit zur Annahme fremder Orden. Dienst-Nachrichten. 
Berfügungen vder Departements. Erlöschung des dem Clemens Mezler verliehenen Erfindungspatents 
auf die Bereitung durchbrochener Backsteine von 8 Dimenfionen. Berichtigung der Repartition der 
Contingente von der dießfährigen Rekruten-Ausbebung. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Oekrets vom 7. d. M. an 
den Ordenskanzler, dem Geheimenrathe v. Pistorius die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst 
ertbeilt, den von Seiner Majestät dem Könige von Preußen ihm verliebenen rotben Adler- 
Orden zweiter Classe anzunehmen und zu tragen. 
Ferner haben Höchstrieselben durch böchste ntschließung vom 8. d. M. an den 
Ordenskanzler, dem Obersten v. Faber du Faur die nachgesuchte Erlaubniß, das von des 
Großberzogs von Hessen Königlicher Hoheit ibm verliebene Commandeurkreuz des Ludwigs- 
Ordens anzunehmen und zu tragen, gnädigst ertheilt. 6 
Sodann haben Seine Konigliche Majestät durch hochste Entschließung vom 10. 
d. M. an den Ordenskanzler, dem Kaufmann Carl Ostertag in Stuttgart die nachge- 
suchte Erlaubniß Znädigst ertheilt, den von des Königs von Preußen Majestät ihm verliehe- 
nen rothen Adler-Orden vierter Glasse anzunehmen und zu tragen.
	        
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