Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

108 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. die 
bei der Regierung des Schwarzwaldkreises erledigte Rathsstelle dem Assessor Schott bei 
dem katholischen Kirchenrathe, 
das Oberamt Ludwigsburg dem Oberamtmann Lang in Backnang, und 
die bei der Stadtdirektion Stuttgart erledigte Stelle eines zweiten Aktuars dem Ober- 
amts-Aktuar Mayer in Heilbronn gnädigst übertragen. 
Seine Königliche Majestät haben vurch böchste Entschließungen vom 2. d. M. den 
Hauptmann v. Sonntag der Garnisons-Cempagnien, wegen leivender Gesunrbeit aggregirt, 
ferner 
die erledigte Oberförstersstelle in Kapfenburg dem Rewvierförster v. Lang in Langen- 
brand, Forsts Neuenbürg, 
die erledigte Forstamts-Assistentenstelle zu Reichenberg dem Forstpraktikanten Neupörf. 
fer in Comburg, 
die erledigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamte Tübingen dem Finanz-Referendär 
Lust in Urach, und 
die Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Ulm dem Finanz-Reserendär Schickhard:, 
daselbst gnävigst übertragen. 
Durch böchste Entschließung von demselben Tage wurde der Cameralamts-Buchhalter- 
Denk in Rotb am See seines Dienstes entlassen. 
Vermöge höchster Entschließung vom 4. v. M. ist dem bei der K. Gesandtschaft zu Paris 
als Sekretär angestellten bisherigen Hauptmann im General-Quartiermeisterstabe, Freiherrn 
v. Maueler, welcher nunmehr aus dem Militär-Verbande austritt, der Titel und Nang 
eines Legationsraths gnädigst verliehen, " 
auch derselbe durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät von eben. 
diesem Tage zu Höchst-Ihrem Kammerherrn gnädigst ernannt worden. 
Vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. haben Seine Königliche Majestät 
dem Uhrenmacher Friedrich Baader in Stuttgart den Titel eines Hof-Uhrenmachers zu 
verleihen gnädigst geruht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.