Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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die  erledigte  Präzeptorsstelle  in  Spaichingen  dem  Präzeptorats-Verweser  Reiching
an  der  lateinischen  Schule  in  Mergentheim  gnädigst  übertragen.

Durch  höchste  Entschließung  von  demselben  Tage  ist  vie  bei  dem  Minisierium  des  Innern
  erledigte  Kanzlei-Assistentenstelle  vem  vormaligen  Oberamts-Aktuar  Euting,  aus
Stuttgart,  und

die  bei  der  Regierung  des  Donaukreises  erledigte  Kanzlei-Assistentenstelle  dem  Oberamts-Aktuar
  Kolb  in  Riedlingen  gnädigst  übertragen  worden.

Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  höchste  Cntschließung  vom  20.  d.  M.
die  bei  der  Hofdomänenkammer  erledigte  Stelle  eines  Kanzlei-Assistenten  dem  Cameralamts=Buchhalter
  Pfleiderer  in  Blaubeuren  gnädigst  verliehen.

Unter  dem  13.  d.  M.  erhielt  der  auf  vie  katholische  Stadtpfarrstelle  in  Weißenslein
von  dem  Grafen  Albert  v.  Rechberg-Rothenlöwen  patronatisch  ernannte  Prrverweser  Carl
Schmöger,  von  Ehingen,  die  landesherrliche  Bestätigung.

II.  Verfügungen  der  Oepartements.
Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministerium  des  Innern.

a)  Bekanntmachung,  detreffend  die  Versicherung  beweglichen  Vermögensd  gegen  Brandschaden

durch  die  Brandversicherungs-Bank  für  Deutschland  in  Leipzig.

Der  zu  Leipzig  bestehenden  „Branvversicherungs-Bank  für  Deutschland  in  Leipzig“  ist
auf  geschebene  Vorlegung  ihrer  Statuten,  nachvem  viese  für  Württemberg  vie  den  viesseitigen
Landecgesetzen  entsprechenden  Aenderungen  erhalten  baben,  die  Ermächtigung  zur  Versicherung
beweglichen  Vermögens  gegen  Brandschaden  im  Königreiche  ertheilt,  auch  den  als  Haupt.
Agenten  ausgestellten  Kaufleuten  Johann  Christian  Daviv  Kick  und  Christian  Ferdinand  Rau
Firma:  „Kick  und  Rau“  zu  Stuttgart  der  Stadtdirektor  daselbst  alo  Regierungs-Commissär
beigegeben  worden;  was  hiemit,  unter  Beziehung  auf  die  Art.  9  und  10  des  Gesetzes  vom
25.  Mai  1830  (Reg.Blatt  S.  200  und  210)  und  auf  vie  Instruktion  vom  20.  desselben  Monats
  und  Jahres  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.

Stuttgart  den  19.  März  1846.
Schlaper.