Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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in Gemeinschaft mit Seiner Majestät dem Könige von Baiern den K. K. Oestreichischen 
Artillerie Major v. Weil zum Artillerie-Ausrüstungs-Direktor daselbst gnävigst berufen, auch 
demselben gegenüber von den anderen K. Landesbehörden sowohl, als den ihm beigegebenen 
K. Württembergischen Offizieren, Beamten und niederen Dienern, die Stellung, Rechte und 
Befugnisse eines K. Regiments-C danten, beziehungsweise Collegial-Direktors, angewie- 
sen haben; so wird solches, unter Hinweisung auf vie K. Verordnung vom 24. März 1842 
(Reg. Blatt S. 221), hiemit zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht. 
Stnuttgart den 15. Januar 1846. Auf besonderen allerhöchsten Befepl: 
Graf v. Sontheim. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das vurch den Tod des Oberamtmanns Hörner erledigte, in der 
ersten Besoldungsklasse stehende Oberamt Lupwigsburg werden aufgefordert, sich binnen 
drei Wochen bei der Regierung des Neckarkreises vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um das in der zweiten Besoldungs-Klasse stehende Forstamt Kapfen- 
burg haben sich binnen drei Wochen bei der Finanz-Kammer des Jart-Kreises zu melden. 
3) Die erledigte Stelle des Bergwerks-Inspektors in Wilhelmsglück, womit ein Ge- 
halt von 600 fl. neben freier Wohnung verbunden ist, soll wieder besetzt werden. Die Be- 
werber um diese Stelle werden aufgefordert, binnen drei Wochen bei dem Bergrathe sich zu 
melden. 
4) Die Bewerber um die bei dem Bergrath erledigte Revisors-Stelle haben binnen drei 
Wochen bei dem genannten Collegium vorschriftmäßig sich zu melden. 
5) Die erledigte evangelische Stadtpfarrei Ellwangen, Dekanats Aalen, welche 702 
Kirchengenossen zählt, wird, nachdem das bisher damit verbunden gewesene Lehramt am Gym- 
nasium getrennt worden ist, wieder besetzt werden. Der Stadtpfarrer hat künftig dieselben 
Sonntags= und Werktags-Gottesdienste, wie sie in jeder andern evangelischen Gemeinde des 
Landes statt zu finden pflegen, zu halten. Das Diensteinkommen besteht mit Einschluß der 
auf 100 fl. berechneten Stolgebühren in 803 fl., woneben ver Stadtpfarrer bis auf Weiteres 
für den von ihm zu besorgenden evangelischen Religionsunterricht am Gymnasium weitere 
90 fl. bezieben wird. Die Bewerber um diese Stelle haben sich binnen vier Wochen bei 
dem evangelischen Conftstorium vorschristmäßig zu melven.
	        
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