Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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6)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Bondorf,  Dekanats  Herrenberg,  welche
1477  Kirchengenossen  zählt,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium
vorschriftmäßig  zu  melden.  Mit  derselben  ist  ein  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  auf  1405  fl.
berechnetes  Einkommen  verbunden,  dessen  Verwandlung  sich  der  künftige  Geistliche  nach  den
Bestimmungen  der  Oberkirchenbehörde  gefallen  zu  lassen  hat.

7)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Fleinheim,  Dekanats  Heidenheim,  welche
610  Kirchengenossen  zählt  und  deren  verwandeltes  Einkommen,  über  Abzug  von  30  fl.  für
den  geistlichen  Besoldungs-Verbesserungsfonds,  auf  879  fl.  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  berechnet
  ist,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Confistorium  vorschriftmäßig
zu  melden.

8)  Die  Bewerber  um  die  799  Kirchengenossen  zählende  Pfarrei  Niederhofen,  Dekanats
  Brackenheim,  womit  ein  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  auf  790  fl.  berechnetes  verwandeltes
  Einkommen  verbunden  ist,  baben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen
Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.

9)  Die  Bewerber  um  die  erlevigte  Pfarrei  Aistaig,  Dekanats  Sulz,  welche  im  Mutterorte
  491  und  in  dem  2  Stunden  entfernten  Filial  Weiden,  wo  wöchentlich  eine  Betstunde
zu  halten  ist  und  auf  Verlangen  Casualgottesdienste  zu  verrichten  sind,  391  Kirchengenossen
zäblt,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Confistorium  vorschriftmäßig  zu
melden.  Das  verwandelte  Einkommen  derselben  ist  in  Preisen  des  Sxortelgesetzes  auf  715  fl.
berechnet.

10)  Die  Bewerber  um  die  Kaplaneistelle  in  Amt  zell,  Oberamts  und  Dekanats  Wangen,
welche  an  eigenen  Gütern,  Kapitalzinsen,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren  ein  ständiges
Einkommen  von  578fl.  gewährt,  werden  aufgefordert,  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen
  Kirchenratbe  vorschriftmäßig  zu  melden.  Hiebei  wird  bemerkt,  daß  der  Inhaber  dieser
Pfründe  neben  Erfüllung  der  stiftungsmäßigen  Obliegenheiten  auch  verbunden  seyn  wird,  den
Ortspfarrer  in  Besorgung  der  Pastoration  der  mit  vielen  Filialien  versehenen  Pfarrei  daselbst
unbedingt  zu  unter  stützen.

11)  An  der  Oberrealklasse  zu  Reutlingen  ist  die  Stelle  eines  zweiten  Lehrers  wieverum
  zu  besetzen,  welcher  in  24  wöchentlichen  Stunden  in  der  deutschen  und  französischen
Sprache,  in  der  Arithmetik,  Geschichte  und  Geographie,  so  wie  im  Zeichnen  und  Modelliren
zu  unterichten  hat.  Der  Gehalt  desselben  besteht  in  800  fl.  (ohne  Hausmiethe-Entschädigung),