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1123 fl., worunter 844 fl. 20 kr. für Zehenten und Gülten begriffen find, bei welchen sich
der künftige Geistliche die Ablösung im gesetzlichen Maaßstabe gefallen zu lassen hat.
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Oberifflingen, welche am 16. Oktober
vorigen Jahres, Reg. Blatt S. 389 ausgeschrieben worden ist, und wegen Anständen, welche
sich bezüglich der Zehentverhältnisse nachträglich ergaben, bis jetzt nicht besetzt werden konnte,
werden wiederholt aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium
zu melden. Unter der Besoldung, welche sich nunmehr auf 825 fl. berechnet, sind 232 fl. für
Zehenten begriffen, bei welchen sich der künftige Parrer die Ablösung nach den bestehenden
oder noch zu erlassenden Gesetzen gefallen zu lassen hat.
5) Die Bewerber um die erledigte Parrei Finsterlohr, Dekanats Weikersheim, welche
im Mutterort und sechs Filialien, die weder Kirchen noch Schulen haben, 650 Kirchenge-
nossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig
zu melden. Das verwandelte Einkommen der Stelle berechnet sich einschließlich einer Zulage
von 42 fl. aus dem Besoldungsverbesserungsfonds auf 700 fl.
6) Die Bewerber um die erledigte PRfarrei Kehlen, Dekanats Tettnang, zur Zeit
noch mit dem Wohnsttze im Filial Hirschlatt, welche aus eigenen Gütern, Zehenten, Besol-
dungen und Gebühren ein beschreibungsmäßiges Einkommen von 734 fl. gewährt, haben ihre
Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen.
7) Die Bewerber um die mit einem Präzeptorat verbundene Caplanei zum beil. Mi-
chael in Riedlingen, welche einschließlich der Präzeptoratsbesoldung ein Einkommen von
700 fl. aus eigenen Gütern, Grundgefällen, Capitalien, Besoldungen und Gebühren gewährt,
haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen.
8)) Die Bewerber um eine bei dem Finanz-Ministerium in Erledigung gekommene
Sekretärsstelle, womit der Gehalt von 1000 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, sich inner-
halb drei Wochen bei dem gedachten Ministerium vorschriftmäßig zu melden.
9) Die Bewerber um die erledigte Aktuars-Stelle bei dem O. A. Gerichte Heilbronn
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen zu melden.
10) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Leonberg mit
dem Normalgehalt von 500 fl. haben sich binnen drei Wochen bei der Regierung in Lud-
wigsburg vorschriftmäßig zu melden.
Gedruckt bel G. Hasse brink.