Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

282 
1123 fl., worunter 844 fl. 20 kr. für Zehenten und Gülten begriffen find, bei welchen sich 
der künftige Geistliche die Ablösung im gesetzlichen Maaßstabe gefallen zu lassen hat. 
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Oberifflingen, welche am 16. Oktober 
vorigen Jahres, Reg. Blatt S. 389 ausgeschrieben worden ist, und wegen Anständen, welche 
sich bezüglich der Zehentverhältnisse nachträglich ergaben, bis jetzt nicht besetzt werden konnte, 
werden wiederholt aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
zu melden. Unter der Besoldung, welche sich nunmehr auf 825 fl. berechnet, sind 232 fl. für 
Zehenten begriffen, bei welchen sich der künftige Parrer die Ablösung nach den bestehenden 
oder noch zu erlassenden Gesetzen gefallen zu lassen hat. 
5) Die Bewerber um die erledigte Parrei Finsterlohr, Dekanats Weikersheim, welche 
im Mutterort und sechs Filialien, die weder Kirchen noch Schulen haben, 650 Kirchenge- 
nossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig 
zu melden. Das verwandelte Einkommen der Stelle berechnet sich einschließlich einer Zulage 
von 42 fl. aus dem Besoldungsverbesserungsfonds auf 700 fl. 
6) Die Bewerber um die erledigte PRfarrei Kehlen, Dekanats Tettnang, zur Zeit 
noch mit dem Wohnsttze im Filial Hirschlatt, welche aus eigenen Gütern, Zehenten, Besol- 
dungen und Gebühren ein beschreibungsmäßiges Einkommen von 734 fl. gewährt, haben ihre 
Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen. 
7) Die Bewerber um die mit einem Präzeptorat verbundene Caplanei zum beil. Mi- 
chael in Riedlingen, welche einschließlich der Präzeptoratsbesoldung ein Einkommen von 
700 fl. aus eigenen Gütern, Grundgefällen, Capitalien, Besoldungen und Gebühren gewährt, 
haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen. 
8)) Die Bewerber um eine bei dem Finanz-Ministerium in Erledigung gekommene 
Sekretärsstelle, womit der Gehalt von 1000 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, sich inner- 
halb drei Wochen bei dem gedachten Ministerium vorschriftmäßig zu melden. 
9) Die Bewerber um die erledigte Aktuars-Stelle bei dem O. A. Gerichte Heilbronn 
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen zu melden. 
10) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Leonberg mit 
dem Normalgehalt von 500 fl. haben sich binnen drei Wochen bei der Regierung in Lud- 
wigsburg vorschriftmäßig zu melden. 
  
  
Gedruckt bel G. Hasse brink.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.