Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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wird gewünscht, daß gleichzeitig angegeben werde, ob der Concurrent im Fall der 
Nichtaufnahme unter die Seminaristen, unter die Hospites zu kommen bitte. 
III. Die Prufung derjenigen, welche zum Besuche der Universität ermaͤchtigt zu 
werden wünschen, mit Ausnahme derer, die sich für das Studium der Theologie entschieden 
haben, ist auf Dienstag und Mittwoch den 12. und 13. September festgesetzt, und 
wird nach Umständen auf den folgenden Tag ausgedehnt. Zu derselben sind Livius, Xeno- 
phons Memorabilien und Jakobs Attika mitzubringen. 
Die Gesuche um Zulassung zu dieser Maturttätsprüfung, welche genau nach der Ver- 
ordnung vom Jahr 1820 (Reg. Blatt Nro. 19) einzurichten, und namentlich mit den erfor- 
derlichen Studien= und Sittenzeugnissen zu begleiten find, müssen spätestens am 5. August 
bei dem K. Studienrathe eingekommen seyn. 
IV. Die Concursprüfung für die Aufnahme in den höheren katholischen Con- 
vikt (das Wilhelmsstift) in Tübingen wird in Verbindung mit der Prüfung für Zulas- 
sung zum Studium der katholischen Theologie außerhalb des Wilhelmsstiftes 
am Montag den 18. September und an den folgenden Tagen am K. Gymnasium in 
Ehingen Sttatt finden. 
Zu derselben sind Cicero de ofliciis, die Platonischen Dialogen Phädon und Kriton, 
deßgleichen eine hebräische Bibel mitzubringen. 
V. Die Cencursprüfung für die Aufnahme in das höhere evangelische Semi- 
nar zu Tübingen, deßgleichen die Prüfung für die Ermächtigung zum Studium der 
evangelischen Theologie außerhalb desselben beginnt am Freitag den 20. Sep- 
tember und endet am Montag den 2. Oktober. Zu derselben sind Tacitus und Horaz 
nebst einer hebräischen Bibel mitzubringen. 
Die Bittschristen um Zulassung zu dieser letztgenannten Prüfung fünd spätestens bis zum 
5. August bei dem K. Studienrathe einzureichen, und es sind in denselben, sofern sie die 
Aufnahme in das evangelische Seminar bezwecken, in Bezlehung auf die physische Tauglich- 
keit der Bewerber nicht blos die schon bisher gestellten Fragen, sondern auch die allgemeine: 
ob nicht in Hinsicht auf die physischen Verhältnisse des Schülers Grund zu der Besorgniß, 
vaß derselbe für den Beruf eines Geistlichen dereinst nicht taugen werde, vorhanden sey, zu 
beantworten, und beziehungsweise hierüber das Zeugniß des Oberamtaarztes beizubringen. 
Die Prüfungen Nro. I. II. III. u. V. werden in Stuttgart vorgenommen. 
Stuttgart den 17. Juni 1848. Für den Vorstand: 
Klaiber.
	        
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