Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Seine Königliche Majestät haben vermöge höchfler Entschließung vom 8. d. M. 
den Geheimen-Rath v. Pistorius, seiner Bitte gemäß, wegen Augenleidens, unter Be- 
zeugung Höchst-Ihrer vollkommenen Zufriedenheit und Höchst-Ihren gnädigsten Dan- 
kes für seine durch eine lange Reihe von Jahren geleisteten vorzüglichen Dienste und unter 
Ernennung desselben zum Ehren-Mitgliede des Geheimen-Rathes, in den Ruhestand zu ver- 
setzen gnädigst geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge böchster Entschließung von demselben Tage 
den Prosector und außerordentlichen Professor der Univerfität, Baur, seinem Ansuchen ge- 
mäß, in den Ruhestand gnädigst versetzt, ferner 
die erledigte evangelische Pfarrei Noßfeld, Dekanats Crailsheim, dem Pfarrer Cun- 
radi in Billingsbach, Dekanats Langenburg, und 
die erledigte zweite Bibliothekarstelle an der öffentlichen Bibliothek, mit dem Titel und 
Rang eines Gymnasial-Professors, dem Privatgelehrten Dr. Herrmann Hauff zu Stutt- 
gart gnädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betrefsend die Aucgeichnung eines Ortsvorslehers. 
Durch böchste Entschließung vom 1. d. M. haben Seine Königliche Masestät den 
Schultheißen und Rathsschreiber Mezler in Marbach, K. Fürstlichen Bezirksamts Buchau, 
in Anerkennung seiner fünf und vreißigjährigen musterhaften Amtsführung und seiner Ver- 
dienste um das Wohl der Gemeinde Marbach die goldene Civil-Verdienst-Medaille in Gna- 
den verliehen; was hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 3. März 1848. Schlayer. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung von Preisen für musterhafte Flachs-Röstegruben. 
Um die durch die Bekanntmachung vom 8. April 1847 (Reg. Blatt S. 154) ausge-
	        
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