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setzten Preise für musterhaft angelegte Flachs-Röstegruben ist nur eine Bewerbung einge-
kommen, nämlich von «
dem Schultheißen Rinz in Unterbalzheim, Oberamts Laupheim,
welchem sofort auf den Grund des von Sachverständigen eingezogenen Gutachtens ein Preis
von dreißig Gulden zuerkannt worden ist.
Die Aussetzung neuer Preise für das laufende Jahr wird nach dem Antrage der Cen-
tralstelle des landwirthschaftlichen Vereins unterlassen, da dieselbe vorerst über das neuere
belgische Röste-Verfahren, für welches von einem aus Belgien berufenen Flachszüchter an
einigen Orten des Landes Röstegruben angelegt worden sind, weitere Erfahrungen sammeln
will. .
Stuttgart den 3. März 1848. Schlayer.
c) Belanntmachung, betreffend die in den Personen der Aachen--Münchner-Feuer-Versicherungs-
Gesellschaft eingetretene Veränderung.
Da der Kaufmann Carl Finckh in Reutlingen die Führung der Hauptagentur der
Aachen-Münchner-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft für das Königreich Württemberg nicder-
gelegt, und in Folge dieses Rücktritts von der genannten Gesellschaft den Kaufleuten und
Handlungs-Gesellschastern Hedinger und Burckhardt zu Stuttgart die Hauptagentur über-
tragen und denselben der Stadtdirektor zu Stuttgart als Regierungs-Commissär beigegeben
worden ist; so wird solches, unter Beziehung auf die diesseitige Bekanntmachung vom 10. März
1816 (Reg. Blatt S. 155), zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 4. März 1848. Schlayer.
4) Verzicht des Werkmeisters Kolb auf das ihm verliehene Erfindungs-Patent für die Anlegung
von Wasserleitungen aus Cement.
Da das dem Weikmeister Andreas Kolb zu Hall unter dem 5. Juli 1844 verliehene
zehenjährige Ersindungs-Patent auf das von ihm angegebene Verfahren in Anlegung von
Wasserleitungen mittelst Anwendung eines Wasserschlauchs, zu Bildung der aus Cement zu
gießenden Röhren (Reg. Blatt von 1844, S. 324) durch Verzichtleistung des Berechtigten
erloschen ist; so wird dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart ven 8. März 1848. Schlayer.