Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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a) mit einem Verfahren, Rahmen mit Matt= und Glanzgold so zu prägniren, daß sie 
ohne allen Nachtheil abgewaschen werden können, 
b) mit einem farblosen Bindungsmittel zum Leimen von Glas, Metall, Perlmutter, 
Bein und Holz, das auch zur Darstellung von Steinpappe angewendet werden 
kann, 
) mit einem Mittel, Tapeten, Kupferstiche und andere derartige Gegenstände wasser- 
dicht und abwaschbar zu machen. 
IIII. Von den eingekommenen sieben Bewerbungen um den landwirthschaftli- 
chen Preis von dreißig Dukaten nebst silberner Medaille war keine von der Bedeutung, 
daß dafür die volle Prämie zuerkannt werden konnte. Dagegen wurde 
1) dem Alois Veeser in Zaisershofen, Gemeinde Sommersried, Oberamts 
Wangen, 
wegen zweckmäßiger, musterhafter Bewirthschaftung seines Hofguts und der seit einer Reihe 
von Jahren darauf vorgenommenen, vielfachen Verbesserungen ein Theilpreis von 15 Du- 
katen nebst der silbernen Medaille; 
2) dem Schultheißen Aicher in Mahlstetten, Oberamts Spaichingen, 
wegen verschiedener landwirthschaftlicher Verbesserungen, namentlich wegen seiner Leistungen 
für den Wiesenbau, die Cultivirung öder Plätze und für Anlegung von Obstpflanzungen, so 
wie wegen seiner Bemühungen um die bessere Bewirthschaftung der dortigen Gemeinde- 
Waldungen ein Thbeilpreis von 8 Dukaten nebst einer silbernen Medaille; 
3) dem Johannes Baur, von Amstetten, Oberamts Geislingen, 
wegen Cultivirung eines öden Feldes von 108 Morgen und dessen fleißiger Benützung, 
namentlich wegen Anlegung und guten Betriebs einer Baumschule, wie auch wegen Förde- 
rung der Baumzucht auf der Alp überhaupt, ein Theilpreis von 7 Dukaten, und 
4) dem Georg Heß jun. in Oehringen, 
sowohl wegen des eifrigen seit zwölf Jahren fortgesetzten Betriebs der Seidezucht und we- 
gen seiner Bemühungen um deren weitere Verbreitung durch Unterweisung der Schulsugend, 
als auch insbesondere wegen einer neuen, von ihm erdachten Einrichtung der Spinnhütten, 
so wie wegen Fabrikation der sogenannten Flaumseide, ein Theilpreis von 10 Dukaten, 
(von dem nicht zur Vertheilung gekommenen mechanischen Preis) ertheilt. 
5) Einer öffentlichen Belobung wurde für würdig erkannt: 
der Sonnenwirth und Gutsbesitzer Borst in Geißlingen,
	        
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